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Gericht verbietet ChatGPT Nutzung deutscher Songtexte

wochentlich.deBy wochentlich.de11 November 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Gericht verbietet ChatGPT Nutzung deutscher Songtexte
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Streit um Songs von deutschen Stars

ChatGPT verliert vor Gericht


Aktualisiert am 11.11.2025 – 11:12 UhrLesedauer: 2 Min.

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Das Gericht hat entschieden: OpenAI verstößt gegen das Urheberrecht. (Symbolbild) (Quelle: Richard Drew)

Das Landgericht München sieht bei der Verwendung von Songtexten durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Das Landgericht München bremst OpenAI und seine Künstliche Intelligenz ChatGPT. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern verstößt in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht. Sie gaben damit der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema recht, die konkret wegen neun Liedern geklagt hatte – darunter bekannte Titel wie „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski.

Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet und auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch wieder ausgegeben worden. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren.

Es verurteilte OpenAI unter anderem dazu, es zu unterlassen, die Texte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben, zu Schadenersatz und dazu, Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge herauszugeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Urteil angefochten und noch weitere Instanzen beschäftigen wird. Die letztendliche Entscheidung könnte Auswirkungen weit über Liedtexte hinaus haben, wie die Expertin Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb vor der Entscheidung erklärt hatte.

Sie sieht „grundlegende Bedeutung für alle Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt werden. Hier geht es darum, wie die schon jetzt existierenden Gesetze auszulegen sind.“

Sollte die Gema auch in der letzten Instanz gewinnen, würde dies die Machtverhältnisse zwischen Kreativwirtschaft und den Technologieunternehmen ein Stück weit zugunsten der Urheber und anderer Rechteinhaber verschieben, zeigte sie sich überzeugt. „Bevor ein Text für Generative KI genutzt werden kann, müssten die Rechteinhaber dann ihre Zustimmung geben und hätten die Möglichkeit, dafür eine Vergütung zu erhalten.“

Genau dies dürfte auch Ziel der Gema mit ihrer Klage sein.

Dass die KI mit den neun Liedern trainiert wurde, war in dem Prozess unstrittig. Was danach passierte, war allerdings eine zentrale Frage. Wurden die Daten der Lieder memorisiert – also abgespeichert und damit vervielfältigt oder führte das Training mit den Daten dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie abgespeichert zu haben.

Das Gericht positionierte sich eindeutig und wertete die Tatsache, dass das System die Texte, mit denen es trainiert worden war, wieder ausgab, als Beleg dafür, dass es die Texte memorisiert haben muss. Eine zufällige Ausgabe sei ausgeschlossen.

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