Urteil in Berlin
Nach Protesten im Visier der Behörden: Gericht untersagt Abschiebung
06.05.2026 – 18:24 UhrLesedauer: 1 Min.
Das Berliner Landesamt für Einwanderung wollte eine Irin wegen Vorwürfen rund um propalästinensische Demonstrationen außer Landes bringen. Ein Gericht hat das nun für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine irische Staatsbürgerin nicht nach Irland abgeschoben werden darf. Die Behörde hatte ihr das Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin entzogen, weil ihr Beteiligung an propalästinensischen Protesten vorgeworfen worden war. Das Gericht erklärte diese Maßnahme für rechtswidrig.
Zur Begründung führte das Gericht an, von der Frau gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus. Sie sei nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Die Ermittlungen gegen sie seien vielmehr eingestellt worden, eine Anklage habe die Staatsanwaltschaft nicht erhoben.
Die Irin lebt seit 2022 in Deutschland. In den Jahren 2024 und 2025 ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin in mehreren Fällen gegen sie. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, propalästinensische Parolen verwendet, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet und an einer Besetzung des Präsidiumsgebäudes der Freien Universität Berlin beteiligt gewesen zu sein.
Im März 2025 stellte das Berliner Landesamt für Einwanderung den Verlust ihrer Freizügigkeit fest und drohte ihr die Abschiebung an. Die Frau wehrte sich zunächst mit einem Eilantrag, der vor dem Verwaltungsgericht Erfolg hatte. Nun setzte sie sich auch im Hauptverfahren durch. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
