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Diese Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen

wochentlich.deBy wochentlich.de27 November 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Black-Friday-Angebote

Retourenfalle: Bei diesen Produkten gibt es kein Rückgaberecht


27.11.2025 – 12:05 UhrLesedauer: 5 Min.

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Retouren am Black Friday: Das Widerrufsrecht schützt Käufer, doch es gibt Ausnahmen. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)

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Beim Black Friday locken Schnäppchen. Doch Vorsicht: Bestimmte Produkte können Sie nach dem Kauf nicht mehr zurückgeben. Was Sie wissen müssen.

Kunden in Deutschland schicken in diesem Jahr voraussichtlich so viele online bestellte Produkte zurück wie nie zuvor. Die Zahl der Rücksendungen dürfte auf 550 Millionen steigen, prognostiziert der Retourenforscher Björn Asdecker von der Universität Bamberg. Fast jedes vierte Online-Paket wird ihm zufolge komplett oder teilweise zurückgeschickt, am häufigsten betroffen sei Kleidung.

Doch nicht jeder Kauf lässt sich ohne Weiteres rückgängig machen. Und so kann die Schnäppchenjagd am Black Friday zur Kostenfalle werden, wenn Käufer ihre Rechte nicht kennen. Gerade in der Hektik des Black Friday bestellen viele Menschen spontan, ohne sich über mögliche Einschränkungen beim Widerrufsrecht zu informieren. Das sind die Rechte und Pflichten.

Bei Onlinekäufen haben Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, an dem die Ware beim Käufer ankommt. Der Liefertag selbst wird dabei nicht mitgezählt. Wer also am 1. Dezember ein Paket erhält, hat bis zum 15. Dezember Zeit, den Kauf zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt EU-weit einheitlich und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Der Widerruf muss dem Händler erklärt werden, eine Begründung ist nicht erforderlich. Ausreichend ist eine E-Mail oder ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, dass der Vertrag nicht mehr gewünscht wird. Viele Händler stellen dafür Formulare bereit, deren Nutzung jedoch nicht verpflichtend ist. Nach dem Widerruf haben Käufer weitere 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden.

Trotz der grundsätzlich verbraucherfreundlichen Regelung gibt es zahlreiche Ausnahmen. Das Gesetz schließt das Widerrufsrecht bei bestimmten Warengruppen aus, wenn deren Beschaffenheit eine Rückgabe unsinnig oder unzumutbar macht.

So können schnell verderbliche Waren wie Lebensmittel, frische Blumen oder Medikamente nicht zurückgegeben werden. Auch versiegelte CDs, DVDs oder Blu-rays sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, sobald die Versiegelung entfernt wurde. Bei digitalen Inhalten wie Musik-Downloads, E-Books, Apps oder Videospielen erlischt das Widerrufsrecht bereits, wenn der Download begonnen wurde.

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Zeitungen und Zeitschriften unterliegen ebenfalls keinem Widerrufsrecht. Ausgenommen sind hier lediglich Abonnementverträge. Wer einzelne Ausgaben online bestellt, kann diese nicht zurückgeben.

Maßgefertigte Produkte stellen eine weitere wichtige Ausnahme dar. Der Kauf von Kleidung mit individuellen Stickereien, personalisiertem Schmuck oder nach Maß angefertigten Möbeln kann nicht widerrufen werden. Der Grund liegt auf der Hand: Diese Waren lassen sich nicht ohne Weiteres an andere Kunden weiterverkaufen.

Besonders komplex ist die Rechtslage bei sogenannten Hygieneartikeln. Das Gesetz schließt das Widerrufsrecht für versiegelte Waren aus, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind – allerdings nur, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Was zunächst eindeutig klingt, führt in der Praxis oft zu Unklarheiten. Denn nicht alles, was intuitiv als Hygieneartikel erscheint, fällt tatsächlich unter diese Ausnahme. Gerichte haben in den vergangenen Jahren mehrfach klargestellt, dass die Regelung eng auszulegen ist. Entscheidend ist, ob der Händler die Ware nach einer Rücksendung wieder verkehrsfähig machen kann.

imago images 0832699829Vergrößern des Bildes
Matratzen sind keine Hygieneartikel im Sinne des Gesetzes. (Quelle: Addictive Stock/imago-images-bilder)
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