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Mann will Baby retten und soll Bußgeld zahlen

wochentlich.deBy wochentlich.de6 Mai 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Mann will Baby retten und soll Bußgeld zahlen
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Richter sprechen Machtwort

Mann will Baby retten – Stadt brummt ihm 400 Euro Bußgeld auf


06.05.2026 – 12:48 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Blitzer (Symbolbild): Ein Mann sollte über 400 Euro zahlen – doch er wehrte sich erfolgreich dagegen. (Quelle: IMAGO/Gottfried Czepluch/imago-images-bilder)

Eine Schwangere hat einen Notfall – und der Ehemann drückt aufs Gaspedal, um das Leben des ungeborenen Kindes zu retten. Was die Stadt Gelsenkirchen dann tut, wird zum Fall für ein Gericht.

Das Amtsgericht in Gelsenkirchen hat einen Bußgeldbescheid gekippt, laut dem ein 29-Jähriger 400 Euro zahlen sollte. Eine Gerichtssprecherin sagte t-online, die Entscheidung sei am 27. April getroffen worden. Der Mann war mit seinem Auto über eine Straße gerast, um das Leben seines ungeborenen Kindes zu retten.

Der 29-Jährige aus dem Kreis Recklinghausen und seine Frau erwarteten im vergangenen Jahr ein Kind. Doch Mitte Mai kam es plötzlich zu einem Notfall: Die Frau hatte innere Blutungen, ihr Ehemann fuhr am 13. Mai mit ihr ins Krankenhaus, wie die „Bild“-Zeitung zuerst berichtete. Dort hätten die Ärzte dem Paar empfohlen, in eine spezialisierte Geburtsklinik zu fahren. Der Rechtsanwalt des Mannes, Jens Tuschhoff, sagte der „Bild“-Zeitung: „Da ein Rettungswagen aber zeitnah nicht zur Verfügung stand, entschloss sich mein Mandant, seine Frau selbst zu fahren.“

Auf einer Straße in Gelsenkirchen löste schließlich ein Blitzer aus: Der Mann war innerorts mit 99 Kilometern pro Stunde unterwegs, 49 km/h schneller als erlaubt. Trotz der schnellen Fahrt konnten die Ärzte in der Klinik das Leben des Ungeborenen nicht mehr retten.

Einige Wochen nach dem Vorfall erhielt der 29-Jährige einen Bußgeldbescheid der Stadt Gelsenkirchen: Er sollte – inklusive Bearbeitungsgebühr – 428,50 Euro zahlen und mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft werden. Auch nachdem der Mann Einspruch eingelegt habe, habe die Stadt laut dem Bericht auf das Bußgeld bestanden.

Schließlich kam der Fall vor Gericht – und die Richter entschieden zugunsten des Mannes. Die Gerichtssprecherin erläuterte t-online, es gelte das Opportunitätsprinzip, also ein Ermessensspielraum, ob Ordnungswidrigkeiten tatsächlich verfolgt würden. In diesem Fall habe der Ehemann „eingehend belegt“, dass die Fahrt ins Krankenhaus notwendig war. Er habe „diverse Nachweise“ vorgelegt, das Verfahren sei deshalb eingestellt worden.

Rechtsanwalt Tuschhoff sagte der „Bild“-Zeitung: „Wir sind froh, dass das Gericht diese herzlose Entscheidung korrigiert hat.“

Ein Sprecher der Stadt Gelsenkirchen reagierte auf eine t-online-Anfrage. Den Mitarbeitern der Bußgeldstelle sei bewusst, „dass hinter jedem Vorgang ein Mensch mit seiner ganz persönlichen Geschichte steht“. Man versuche immer „dem besonderen Leid der Betroffenen gerecht zu werden und Fingerspitzengefühl zu zeigen“.

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