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Finanzen

800 Euro mehr für diese Steuerzahler

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Gutachten zur Einkommensteuer

Nächste Reform könnte Steuerzahlern 800 Euro bescheren


29.06.2026 – 17:06 UhrLesedauer: 4 Min.

imago images 0858941513Vergrößern des Bildes

Kanzler Friedrich Merz (CDU, r.) im Gespräch mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD): Die Koalition will in dieser Woche eine große Steuerreform beschließen. (Quelle: IMAGO/Marco Bader/imago)

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Diese Woche soll entschieden werden, wie Union und SPD die Einkommensteuer reformieren möchten. Ein neues Gutachten liefert eine Möglichkeit.

Wer weniger als 50.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, könnte am Jahresende künftig bis zu 804 Euro mehr in der Tasche haben. Das sieht zumindest ein Reformvorschlag des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vor, der am Montag veröffentlicht wurde. Nach Angaben der „Zeit“ kursiert das Gutachten auch schon innerhalb der Bundesregierung, die in dieser Woche ein Reformpaket beschließen will. Eine Reform der Einkommensteuer soll zentraler Bestandteil des Pakets sein.

Das ZEW-Gutachten untersucht dabei Möglichkeiten, wie kleine und mittlere Einkommen spürbar entlastet werden könnten, ohne dass es zu große Einbußen für den Bundeshaushalt gäbe. So sei es möglich, die Mittelschicht zu einem Preis von zehn Milliarden Euro zu entlasten, ohne dabei die Spitzen- oder Reichensteuer anzutasten.

Die SPD würde gerne die Senkung der Einkommensteuer für die Mitte durch eine höhere Spitzen- oder Reichensteuer finanzieren; die Union lehnt dies bisher ab. Der ZEW-Vorschlag könnte also einen Kompromiss darstellen.

Reform der Einkommensteuer mit einem Kniff

So könnte man für bestimmte Jahreseinkommen länger einen geringeren Steuersatz gelten lassen als nach aktuellem Recht. Das ZEW hat die Steuertarife für vier Einkommensgruppen berechnet: unter 20.000, 30.000, 40.000 und 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Dazu wendet es einen Kniff an, der bisher nicht bei Steuerreformen zur Anwendung kam: Statt wie bisher den Steuersatz schrittweise anzuheben (was sehr teuer wäre), könnte man ab einer bestimmten Einkommensgrenze auf den bisherigen Satz hochspringen. Dieser „Sprung“ würde dazu führen, dass Spitzenverdiener künftig weder besser- noch schlechtergestellt werden. Dafür würden aber mittlere Einkommen um bis zu 800 Euro im Jahr entlastet, so das ZEW.

Das zu versteuernde Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen. Wer ein Gehalt von 50.000 Euro brutto im Jahr hat, hat in der Regel ein viel kleineres zu versteuerndes Einkommen (es sei denn, man hat noch zusätzliche Einkommen). Denn die Steuer wird erst nach Abzug verschiedener Kosten wie Werbungskosten oder Grundfreibeträge erhoben. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens finden Sie auf dem Steuerbescheid. Wer also 50.000 Euro brutto verdient, hat häufig eher ein zvE von 40.000 Euro.

Steuerzahler könnten zwischen 500 und 800 Euro mehr haben

Das ZEW hat zwar mehrere Varianten berechnet, nennt aber die Variante ab 40.000 Euro zvE als „Hauptvariante“. Würde die Bundesregierung diese umsetzen, dann würde das Folgendes bedeuten:

Vergrößern des Bildes
(Quelle: ha/t-online)
  • Wer weniger als den Grundfreibetrag (aktuell bei 12.348 Euro) verdient, zahlt keine Steuern (wie bisher).
  • Danach steigt der Steuersatz wie heute schon auf die erste Stufe von 14 Prozent an. Es ändert sich weiterhin nichts für Personen bis zu einem Einkommen von rund 22.500 Euro zvE. Bis dahin steigt der Steuersatz langsam bis auf 25,64 Prozent an.
  • Danach bleibt der Steuersatz bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro zvE gleich, anstatt wie bisher weiter progressiv anzusteigen. Wer also 39.000 Euro im Jahr zur Verfügung hat, zahlt denselben Steuersatz wie jene, die 25.000 Euro haben.
  • Ab 40.000 Euro zvE springt der Steuersatz auf den aktuellen Satz. Das wäre also ein Sprung von 25,64 Prozent auf 31,66 Prozent.
  • Danach geht alles wie gewohnt weiter, der Satz steigt stetig bis auf den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Dieser greift ab einem zvE von rund 70.000 Euro. (Es gibt für besonders hohe Einkommen noch die Reichensteuer, die ab 277.826 Euro zvE gilt und 45 Prozent beträgt.)
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