Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Prominente aus Hannover „fassungslos und wütend“

26 Juli 2026

Markus Söder zu Merz‘ Kabinettswechsel: „Ist wie beim Fußballtrainer“

26 Juli 2026

Krimi auf dem Hungaroring – Norris macht Coup perfekt

26 Juli 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Wie niedrig darf die Temperatur im Büro sein? Tabelle zeigt Gradzahlen
Finanzen

Wie niedrig darf die Temperatur im Büro sein? Tabelle zeigt Gradzahlen

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Wie niedrig darf die Temperatur im Büro sein? Tabelle zeigt Gradzahlen
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Kältewelle in Deutschland

Wie niedrig darf die Temperatur im Büro sein?


Aktualisiert am 09.01.2026 – 10:27 UhrLesedauer: 2 Min.

Mit Jacke im Büro: Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, welche Temperatur am Arbeitsplatz zumutbar ist.Vergrößern des Bildes

Mit Jacke im Büro: Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, welche Temperatur am Arbeitsplatz zumutbar ist. (Quelle: Liubomyr Vorona/getty-images-bilder)

Wie warm ein Raum sein muss, um darin arbeiten zu können, bestimmen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Was zumutbar ist und was nicht.

Über die richtige Wohlfühltemperatur am Arbeitsplatz gehen die Meinungen unter Kollegen oft auseinander. Beliebig weit nach unten darf die Raumtemperatur aber nicht fallen – auch nicht aus Energiespargründen oder wenn die Heizung ausfällt. Wir erklären, wie kalt es am Arbeitsplatz sein darf, für welche Räume besondere Regeln gelten und wozu Ihr Chef bei Kälte verpflichtet ist.

Das kommt darauf an, wie körperlich anstrengend Ihre Tätigkeit ist und ob Sie dabei sitzen, stehen oder gehen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt für Arbeitsräume „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ vor. Was das konkret bedeutet, lässt sich den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) entnehmen: Sie geben zwischen 12 und 20 Grad Celsius als Mindestwerte für die Lufttemperatur vor.

Diese Mindesttemperaturen gelten laut ASR 3.5 „Raumtemperatur“ je nach Schwere der Tätigkeit:

Sonderregeln gibt es für Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume. Dort müssen mindestens 21 Grad herrschen, wenn sie genutzt werden. In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, muss die Lufttemperatur mindestens 24 Grad betragen.

Gerade im Winter kommt es häufig zu Konflikten durch Zugluft: Während einige Beschäftigte regelmäßig lüften möchten, empfinden andere die dadurch entstehende Kälte als Belastung. Auch hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht, eine Lösung zu finden, denn laut Arbeitsstättenverordnung muss ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein, ganz ohne störenden Luftzug.

Besonders kritisch wird es bei einem Heizungsausfall. In diesem Fall müssen Arbeitgeber unverzüglich Maßnahmen ergreifen, sobald eine Gesundheitsgefährdung droht. Diese ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und müssen den Beschäftigten klar kommuniziert werden.

Paul Krusenotto ist Rechtsanwalt und Experte für Arbeitsrecht beim Verbraucherschutzportal Allright. „Sinken die Temperaturen unter die vorgeschriebenen Mindestwerte, darf der Arbeitgeber nicht untätig bleiben. Er muss organisatorische oder technische Maßnahmen ergreifen, etwa durch Reparaturen, Zusatzheizungen oder angepasste Arbeitsabläufe“, erklärt er.

Angestellte dürfen aber nicht eigenmächtig die Arbeit verweigern. Zunächst sollten Sie das Gespräch mit dem Chef, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat suchen und um Abhilfe bitten. „Ein Betriebsrat hat dabei zur Verhütung von Gesundheitsverfahren ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht“, so Krusenotto. Zusätzlich könnten Beschäftigte die Arbeitsschutzbehörde einschalten.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Viel Geld gammelt auf Bank-Konten

26 Juli 2026

Stehen Software-Aktien vor dem Comeback?

26 Juli 2026

Millionen Rentner trifft eine unerwartete Rechnung

26 Juli 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Markus Söder zu Merz‘ Kabinettswechsel: „Ist wie beim Fußballtrainer“

26 Juli 2026

Krimi auf dem Hungaroring – Norris macht Coup perfekt

26 Juli 2026

ZDF zeigt ungewöhnliche Folge – das steckt dahinter

26 Juli 2026

Verletzte laut Polizei nicht mehr in Lebensgefahr

26 Juli 2026

Neueste Beiträge

Pflicht oder nur eine Richtlinie?

26 Juli 2026

US-russische Raumfahrtbesatzung kehrt nach acht Monaten auf der ISS zur Erde zurück

26 Juli 2026

Blumen und Botschaften am Tatort in Tiergarten

26 Juli 2026

Recent Posts

  • Prominente aus Hannover „fassungslos und wütend“
  • Markus Söder zu Merz‘ Kabinettswechsel: „Ist wie beim Fußballtrainer“
  • Krimi auf dem Hungaroring – Norris macht Coup perfekt
  • ZDF zeigt ungewöhnliche Folge – das steckt dahinter
  • Verletzte laut Polizei nicht mehr in Lebensgefahr

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.