Mit mehr als 1,6 Millionen Unterschriften fordern Menschen den Entzug einiger Grundrechte für Björn Höcke. Das hätte weitreichende Folgen für den Thüringer AfD-Vorsitzenden.
Rund 1,67 Millionen Unterschriften für die Entziehung einiger Grundrechte von Thüringens AfD-Vorsitzenden Björn Höcke sind Mitgliedern einiger Fraktionen des Bundestages überreicht worden. Indra Ghosh, der eine Online-Petition auf der Plattform des Kampagnennetzwerks Campact gestartet hatte, übergab die gesammelten Unterschriften und Forderungen der Aktion „Höcke stoppen“ unter anderem an Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann in Berlin.
„Vor allen Dingen freue ich mich aber darüber, dass im Land etwas in Bewegung kommt“, sagte Haßelmann am Donnerstag bei der Übergabe. Es sei ein „wahnsinnig ermutigendes Signal“, dass die Zivilgesellschaft die Gefahren, die vom Rechtsextremismus ausgehen, spüren und wissen, dass es jetzt auf jede und jeden Einzelnen ankomme.
Teilnehmersteigerung nach Bekanntwerden des Potsdamer Treffens
Mit mehr als 1.675.000 gesammelten Unterschriften ist es nach Angaben der Organisatoren, die größte Online-Petition Deutschlands. Auf der Plattform des Kampagnennetzwerks Campact startete die Unterschriftensammlung bereits vor zwei Monaten. Einen Aufschwung erhielt die Aktion aber nach Bekanntwerden des Potsdamer Treffens radikal rechter Aktivisten und Extremisten mit einigen AfD-Funktionären.
In der Petition wird die Bundesregierung sowie der Bundestag dazu aufgefordert, einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes für den Partei- und Fraktionschef der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD zu stellen. Die Möglichkeit des Grundrechte-Entzugs ist in diesem Artikel geregelt. Demnach können Grundrechte verwirkt werden, wenn Rechte wie die freie Meinungsäußerung „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden.
Ein entsprechender Antrag kann allerdings nur vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt werden. Die Entscheidung über die Verwirkung und ihr Ausmaß spricht das Bundesverfassungsgericht aus. Das Gericht überprüft in einem Vorverfahren, ob der Antrag zulässig und hinreichend begründet ist. Wird das bejaht, wird über Voruntersuchungen und Beweissicherungen eine mündliche Verhandlung vorbereitet.
Die Demokratie in Gefahr
Höcke stelle „eine ernsthafte Bedrohung der Demokratie dar, weshalb ihm das Recht, sich zur Wahl aufstellen zu lassen, entzogen werden müsse“, fordern die Organisatoren. „Es ist an der Zeit, dass die Politik handelt“, sagte Ghosh. Das Thema müsse auf die politische Tagesordnung.
Am 1. September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. In Umfragen liegt Höckes AfD derzeit deutlich in Führung. Sollte Höcke Grundrechte nach Artikel 18 verlieren, könnte ihm dazu neben dem eignen Wahlrecht für die Zeit auch das eigene Antreten bei der Thüringer Wahl verwehrt bleiben.