Die Nachzahlung erhöht nicht nur die spätere Rente, sondern kann auch darüber entscheiden, ob Sie bestimmte Rentenarten überhaupt in Anspruch nehmen können. Wer beispielsweise vorzeitig in den Ruhestand treten will, benötigt entweder mindestens 35 Versicherungsjahre (Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag) oder mindestens 45 Versicherungsjahre (abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte). Durch den Ausgleich fehlender Ausbildungszeiten können Sie diese Schwellen womöglich erst erreichen. Mehr zur vorzeitigen Rente lesen Sie hier.

Die Möglichkeit, für Ausbildungszeiten Rentenbeiträge nachzahlen zu können, scheint wenig bekannt zu sein. In jedem Fall wird sie nur in geringem Umfang genutzt: Nach jüngsten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zahlten im Jahr 2024 nur 3.221 Versicherte Beiträge für Ausbildungszeiten nach. Zum Vergleich: Die Möglichkeit, Rentenabschläge durch freiwillige Beiträge auszugleichen, nahmen rund 48.000 Menschen in Anspruch.

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