Auf einen Schlag
Auswandern: Kann ich mir meine Rente auszahlen lassen?
Aktualisiert am 15.04.2026Lesedauer: 4 Min.

Viele Deutsche träumen davon, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Doch was passiert dann mit der Rente? Kann ich sie mir komplett auszahlen lassen?
Sonniges Wetter, das Meer in unmittelbarer Nähe, niedrige Lebenshaltungskosten – es gibt viele Gründe, warum Menschen auswandern möchten. Auch immer mehr Rentner zieht es in die Ferne. Dabei gibt es allerdings einiges zu bedenken. Unter anderem: Was geschieht mit der deutschen Rente? Wird sie auch ins Ausland überwiesen? Oder kann ich sie mir womöglich auf einen Schlag auszahlen lassen? Wir zeigen, für wen was möglich ist.
Kann ich mir meine Rente auszahlen lassen?
Wer auswandert, kann eine größere Einmalzahlung mitunter gut gebrauchen. Doch anders als bei privaten Rentenversicherungen, die eine vorzeitige Ausschüttung gegen Gebühr erlauben, ist das bei der gesetzlichen Rente in der Regel nicht vorgesehen. Sie wird monatlich bis zum Lebensende ausgezahlt und auch erst ab einem bestimmten Alter. Möglich ist höchstens eine Rückerstattung der eigenen Beiträge – allerdings nicht für jeden.
So sind Deutsche und EU-Bürger grundsätzlich von der Rückerstattung ausgeschlossen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen.
- Deutsche Staatsbürger können sich ihre Rentenbeiträge dann auszahlen lassen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr pflichtversichert sind. Das gilt zum Beispiel, wenn sie sich selbstständig gemacht haben oder verbeamtet wurden. Das funktioniert aber nur, wenn sie noch nicht die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreicht und damit ohnehin keinen Rentenanspruch erworben haben.
- Auch Deutsche und EU-Bürger, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht, aber noch nicht die Mindestversicherungszeit erfüllt haben, können sich ihre Rentenbeiträge ausschütten lassen.
Deutlich häufiger können sich Nicht-EU-Bürger ihre Beiträge von der Rentenkasse auszahlen lassen. Und zwar immer dann, wenn sie nicht mehr freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen können. Das ist der Fall, wenn sie in ein Land ziehen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Solche Nicht-Vertragsstaaten sind beispielsweise Argentinien, China, Mexiko, Südafrika, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate und viele weitere asiatische, afrikanische und südamerikanische Länder.
In diesen Ländern spielt es für Nicht-EU-Bürger keine Rolle, wie viele Jahre sie in Deutschland gearbeitet haben. Sie können sich sämtliche selbst gezahlten Beiträge auf Antrag erstatten lassen. Allerdings müssen dafür zunächst zwei Jahre vergehen, in denen sie in der deutschen Rentenversicherung nicht wieder versicherungspflichtig werden.
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Anders gestaltet sich die Lage, wenn Nicht-EU-Bürger in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland auswandern, etwa Australien, Indien, Japan oder die USA. Denn daraus kann sich ergeben, dass freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenkasse weiter möglich sind. So sieht zum Beispiel das Abkommen mit Australien vor, dass freiwillige Zahlungen möglich sind, wenn der Auswanderer vorher mindestens fünf Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Lohnt es sich, die Rentenbeiträge auszahlen zu lassen?
Für die meisten Deutschen gilt also: Es gibt für sie keine Möglichkeit, sich die Rentenbeiträge vorzeitig auszahlen zu lassen. Das ist aber ohnehin gar nicht so sinnvoll. Denn der Anteil des Arbeitgebers ist grundsätzlich von der Rentenrückerstattung ausgeschlossen. Es werden also nur die selbst eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge ausgezahlt.
