Die Ex-Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar und Ulrich Kelber, kritisieren, dass die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen verstecke. Es gebe bereits jetzt entsprechende Ausnahmen. „Etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden“, legen Schaar und Kelber in einer gemeinsamen Mitteilung dar, die unter anderem heise online vorliegt.
Neue Bewertung bei Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr oder Terrorbekämpfung
Die schwarz-rote Koalition hält fest: „In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen.“ Konkret bedeutet das, dass Auskünfte mit Verweis auf „besonderen Schutzbedarf“ künftig verweigert werden können. Regierungssprecher Kornelius sagte bei der Regierungsbefragung: „Wir haben hier eine komplexe Bedrohungslage.“
Auch an dieser Stelle kennt das IFG bisher eigentlich schon zahlreiche Ausnahmen, etwa wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr oder Belange der inneren oder äußeren Sicherheit hat. Kritiker sprechen mit Blick auf die Begründung der Regierung für weitere Beschränkungen von einem „Vorwand“.
Das Beschlusspapier hält zu den Kosten für die eine IFG-Anfrage schlicht fest: „Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“ Die Aussage ist recht vage. Auch bisher können IFG-Anfragen Geld kosten, Anfragen beim Bund sind bisher bei 500 Euro gedeckelt. In den Ländern kann es teurer werden. Befürchtet wird nun, dass die Bundesregierung Auskunftsanfragen erheblich verteuern könnte, was ein finanzielles Risiko für Antragssteller bedeutet.
„Das ist keine lästige Pflicht, sondern eine Errungenschaft“
Datenschützer und Opposition kritisieren die Pläne der Regierung scharf. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland, ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit beschäftigt, findet besonders deutliche Worte: „Informationsfreiheit ist keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns.“
Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen komme einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe, so das Gremium weiter. „Der noch zuvor im Koalitionsvertrag vereinbarte Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung wird dadurch jedenfalls nicht erreicht.“
Die ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Sophie Schönberger sprach von einem „ganz massiven Rückschritt in Sachen Transparenz“. In Zeiten abnehmenden Vertrauens in die Regierungsarbeit sei das ein „überaus kritisches Signal“, sagte die Juristin Table.Briefings.
