Der Würzburger Beamtenrechtler Ralf Brinktrine betont ebenfalls: Auch bei Mitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei komme es „auf das individuelle Verhalten der jeweiligen Person an“.
So gibt es etwa in der AfD-Bundestagsfraktion zahlreiche Abgeordnete mit einer Historie bei der Polizei. Zudem gibt es bei der Polizei auch Probleme mit Rechtsextremismus. Immer wieder werden Fälle offenkundig, in denen sich Polizisten verfassungsfeindlich äußern. Rund 200 Beamte stehen offiziell unter Extremismusverdacht, seit 2020 gab es rund 600 Fälle. Kritiker werfen der Polizei immer wieder vor, bisher nicht wissenschaftlich aufgearbeitet zu haben, inwiefern es strukturellen Rechtsextremismus in der Polizei gibt.
Allerdings ist auch klar: Wird das Verhalten bekannt, wird es in der Regel auch geahndet. Die Polizeiführung und Innenministerien distanzieren sich klar von solchen Ansichten. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte im vergangenen Jahr: „Extremistische Ansichten haben bei uns keinen Platz. Wer das nicht versteht, fliegt raus!“
Remonstrieren als legitimes Mittel?
Doch Hüber hat Sorge, wie es weitergeht, sollte die AfD ein Innenministerium übernehmen. Denn dann sieht er die Verfassung ernsthaft gefährdet – und die Polizisten unter Umständen in der Pflicht, etwas dagegen zu unternehmen. Denn der Schwur der Polizisten, die Verfassung zu verteidigen, beinhalte die gesamte Verfassung. Sie stehen laut dem GdP-Vize „ganz persönlich in der Pflicht“.
Er ruft daher zum Remonstrieren auf. Darunter versteht man die rechtliche Pflicht von Beamten, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung unverzüglich bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.
Kommt eine rechtswidrige Anweisung, sollen die Beamten dies also zunächst melden und deren Umsetzung zunächst verweigern. Wird die Weisung aber bestätigt, muss der Polizist sie grundsätzlich ausführen. Ausnahmen gibt es bei erkennbarer Strafbarkeit oder Verletzung der Menschenwürde. Einen grundsätzlichen Widerstand gegen Entscheidungen einer Partei sieht die Remonstrationspflicht also nicht vor. Es kann nicht jede Anweisung eines AfD-Innenministers verweigert werden.
Gibt es Parallelen zum Nationalsozialismus?
Hüber verweist auf den Nationalsozialismus, aus dessen Lehren die Remonstrationspflicht stammt, und argumentiert, dass auch damals die NSDAP rechtmäßig an die Macht gekommen sei – mit Hilfe der bürgerlichen Parteien, die dem Ermächtigungsgesetz zustimmten und damit die Grundrechte außer Kraft setzten. Die Folge waren Maßnahmen gegen Mitglieder der ersten Polizeigewerkschaft Deutschlands, des Schrader-Verbandes. Sie wurden verhaftet und in Konzentrationslager gebracht.