„Erhebliche Folgen“
Kabinett schafft „begleitetes Trinken“ ab
Aktualisiert am 12.08.2026 – 14:28 UhrLesedauer: 3 Min.
Bislang dürfen 14- und 15-Jährige unter Aufsicht ihrer Eltern Alkohol trinken. Mit dieser Regel soll nun Schluss sein.
Für Konsum und Kauf von Bier, Wein und Sekt soll künftig eine strikte Altersgrenze von 16 Jahren gelten. Das Bundeskabinett billigte Pläne von Familienministerin Karin Prien (CDU), das „begleitete Trinken“ von 14- und 15-Jährigen unter Aufsicht der Eltern abzuschaffen. Dies ist Teil einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die Zuständigkeiten neu ordnen und Milliardenkosten dämpfen soll. Das berührt Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Sozialverbände befürchten Rückschritte.
Die Streichung des „begleiteten Trinkens“ hat inhaltlich wenig mit der Strukturreform zu tun, passte für Prien aber in den Gesetzentwurf, der jetzt in den Bundestag geht. Darin heißt es: „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person erlaubt, wird gestrichen.“
Ziel ist, Jugendliche besser vor Gesundheitsgefahren durch Alkohol zu schützen. In einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse unterstützten das 2025 knapp zwei Drittel der Erwachsenen. Die aktuelle Ausnahme „schwächt den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsum“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Sie stehe „in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention“.
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System „zukunftsfest aufstellen“
Der gesamte, 56 Seiten starke Gesetzentwurf, hat ein umfassenderes Ziel: Als erster Teil einer Strukturreform sollen die Pläne helfen, die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt „zukunftsfest aufzustellen“, wie das Familienministerium unterstreicht. „Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt, und unnötige Bürokratie abgebaut werden.“

Das hat Auswirkungen auf viele Punkte von der Unterbringung in Pflegefamilien bis zur vereinfachten Altersfeststellung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Am meisten Unruhe lösten jedoch vorab Neuerungen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen aus. Sie haben bei Hilfebedarf Anspruch auf eine Assistenz in Kita oder Schule.
Widerspruch vom SoVD
Vorgesehen ist laut dem aktuellen Entwurf, dass dies möglichst als „Gruppenangebote“ für mehrere Kinder und Jugendliche geleistet wird. Gibt es ein solches „infrastrukturelles Angebot“ vor Ort nicht, „besteht weiter ein individueller Anspruch auf die Anleitung und Begleitung“ als Einzelfallhilfe.