Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Video. König Charles III. beendet seinen US-Staatsbesuch mit einer Hommage an Arlington

1 Mai 2026

Syrien bestätigt Haft von Eva Maria Michelmann

1 Mai 2026

Statt PSG gegen Bayern – Star-Trainer bei Drittligaspiel

1 Mai 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Pfändung bezahlt – wann ist das Konto wieder frei?
Finanzen

Pfändung bezahlt – wann ist das Konto wieder frei?

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Februar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Pfändung bezahlt – wann ist das Konto wieder frei?
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für Ihr Konto, wird das Guthaben eingefroren. So lange dauert es, bis das Konto wieder freigegeben ist.

Bei einem sogenannten Pfändung- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) werden Geldforderungen des Schuldners gegenüber einem Dritten – beispielsweise die Bank, bei dem der Schuldner sein Konto führt – gepfändet. Der Beschluss wird in der Regel vom Amtsgericht selbst oder von einer Behörde, die dem öffentlichen Recht unterliegt, ohne Anrufung des Gerichts erlassen.

Das heißt: Bei einem Pfändungsbeschluss agiert die Bank als Drittschuldner und ist verpflichtet, das Kontoguthaben des Schuldners sicherstellen. Wie schnell die Freischaltung des Kontos nach Zahlung der offenen Forderung an die Gläubiger erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Sofortige Freischaltung nach Bezahlung der Pfändung

Reicht das Guthaben für die Tilgung des geschuldeten Geldbetrages aus, beantragten Sie eine manuelle Überweisung bei der Bank. Das ist unabhängig von der Auszahlungssperre immer möglich, da das Geld an den Gläubiger, zum Beispiel an eine Versicherung oder das Finanzamt, fließt. Liegen keine weiteren Pfändungen vor, schalten die meisten Banken das Konto sofort wieder frei.

Wichtig: Nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses besteht eine vierwöchige Schuldnerschutzfrist. In diesem Zeitraum wird die Bank kein Geld an den Gläubiger überweisen, selbst wenn das Guthaben ausreicht. Diese Schutzfrist dient Ihnen zur Abwehr der Pfändung, zum Beispiel durch Eröffnung eines P-Kontos. Wenn Sie keine manuelle Überweisung veranlassen, dauert es vier Wochen, bis das Geld beim Zahlungsempfänger eingegangen und Ihr Konto wieder aktiviert ist.

Pfändung durch Ratenzahlung begleichen – so wird das Konto wieder freigeschaltet

Haben Sie mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart, bleibt die Pfändung in vielen Fällen bestehen. Bitten Sie zur Abhilfe um eine sogenannte Ruhendstellung des Pfändungsvorgangs, um Ihr Konto weiterhin nutzen zu können.

Ruhendstellung heißt, dass die Bank Ihnen wieder die Möglichkeit gibt, Geld zu überweisen – gleichzeitig bleibt das Konto für den Fall der Fälle weiterhin zugunsten des Gläubigers gepfändet. Eine Ruhendstellung bedeutet nicht, dass die Pfändung erledigt ist.

Die Ruhendstellung können Sie beim Kreditinstitut oder beim Gläubiger beantragen. Wie diese Ruhendstellung nicht gewährt, erfolgt die Freischaltung erst nach vollständiger Rückzahlung der Schulden. Wenn Sie Ihre Schulden über ein anderes Konto an den Gläubiger bezahlt haben, wird Ihr gepfändetes Konto nicht automatisch freigeschaltet.

Bitten Sie deshalb Ihren Gläubiger, nach Begleichung Ihrer Schulden Ihrer Bank unverzüglich die vollständige Zahlung mitzuteilen und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufzuheben. Nach erfolgter Mitteilung wird das Konto nach zwei bis vier Werktagen wieder freigegeben.

Pfändung vollständig bezahlt aber Konto nicht frei – was jetzt?

Haben Sie die ausstehende Summe getilgt und Ihr Konto wird nicht automatisch freigeschaltet, unternehmen Sie folgende Schritte:

  1. Kontaktieren Sie den Gläubiger und bitten um umgehende Informationsweiterleitung an die Bank.
  2. Suchen Sie Kontakt zum Bankberater und legen Sie Nachweise über die Rückzahlung der offenen Geldforderungen vor (zum Beispiel Überweisungsbelege).
  3. Beantragen Sie beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung und die Aussetzung der Pfändung.

Tipp: Der Gläubiger ist verpflichtet, nach Beendigung der Pfändung die Schufa zu informieren. Wenn es bereits bei der Pfändungsfreigabe Probleme gab, fordern Sie ihn schriftlich dazu auf.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Schlupfloch ermöglicht „Rente mit 63“ – Renteneintritt ohne Abschlag

1 Mai 2026

Das sind die Folgen der Blockade

1 Mai 2026

Eigentümergemeinschaft: Hausgeld, Rücklagen und Kosten

1 Mai 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Syrien bestätigt Haft von Eva Maria Michelmann

1 Mai 2026

Statt PSG gegen Bayern – Star-Trainer bei Drittligaspiel

1 Mai 2026

Zuschauer werfen RTL Betrug vor

1 Mai 2026

Narwal: Der geheimnisvolle Einhornwal

1 Mai 2026

Neueste Beiträge

Britisches Geschworenengericht verurteilt kuwaitischen Staatsbürger wegen versuchten Angriffs auf die israelische Botschaft in London

1 Mai 2026

„Hundertprozentige Auslastung“ rund um Gratis-Konzert von Ikkimel

1 Mai 2026

Asylanträge in Deutschland gehen zurück – Dobrindt sieht sich bestätigt

1 Mai 2026

Recent Posts

  • Video. König Charles III. beendet seinen US-Staatsbesuch mit einer Hommage an Arlington
  • Syrien bestätigt Haft von Eva Maria Michelmann
  • Statt PSG gegen Bayern – Star-Trainer bei Drittligaspiel
  • Zuschauer werfen RTL Betrug vor
  • Narwal: Der geheimnisvolle Einhornwal

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.