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You are at:Home»Finanzen»Pfändung bezahlt – wann ist das Konto wieder frei?
Finanzen

Pfändung bezahlt – wann ist das Konto wieder frei?

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Februar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Pfändung bezahlt – wann ist das Konto wieder frei?
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Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für Ihr Konto, wird das Guthaben eingefroren. So lange dauert es, bis das Konto wieder freigegeben ist.

Bei einem sogenannten Pfändung- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) werden Geldforderungen des Schuldners gegenüber einem Dritten – beispielsweise die Bank, bei dem der Schuldner sein Konto führt – gepfändet. Der Beschluss wird in der Regel vom Amtsgericht selbst oder von einer Behörde, die dem öffentlichen Recht unterliegt, ohne Anrufung des Gerichts erlassen.

Das heißt: Bei einem Pfändungsbeschluss agiert die Bank als Drittschuldner und ist verpflichtet, das Kontoguthaben des Schuldners sicherstellen. Wie schnell die Freischaltung des Kontos nach Zahlung der offenen Forderung an die Gläubiger erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Sofortige Freischaltung nach Bezahlung der Pfändung

Reicht das Guthaben für die Tilgung des geschuldeten Geldbetrages aus, beantragten Sie eine manuelle Überweisung bei der Bank. Das ist unabhängig von der Auszahlungssperre immer möglich, da das Geld an den Gläubiger, zum Beispiel an eine Versicherung oder das Finanzamt, fließt. Liegen keine weiteren Pfändungen vor, schalten die meisten Banken das Konto sofort wieder frei.

Wichtig: Nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses besteht eine vierwöchige Schuldnerschutzfrist. In diesem Zeitraum wird die Bank kein Geld an den Gläubiger überweisen, selbst wenn das Guthaben ausreicht. Diese Schutzfrist dient Ihnen zur Abwehr der Pfändung, zum Beispiel durch Eröffnung eines P-Kontos. Wenn Sie keine manuelle Überweisung veranlassen, dauert es vier Wochen, bis das Geld beim Zahlungsempfänger eingegangen und Ihr Konto wieder aktiviert ist.

Pfändung durch Ratenzahlung begleichen – so wird das Konto wieder freigeschaltet

Haben Sie mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart, bleibt die Pfändung in vielen Fällen bestehen. Bitten Sie zur Abhilfe um eine sogenannte Ruhendstellung des Pfändungsvorgangs, um Ihr Konto weiterhin nutzen zu können.

Ruhendstellung heißt, dass die Bank Ihnen wieder die Möglichkeit gibt, Geld zu überweisen – gleichzeitig bleibt das Konto für den Fall der Fälle weiterhin zugunsten des Gläubigers gepfändet. Eine Ruhendstellung bedeutet nicht, dass die Pfändung erledigt ist.

Die Ruhendstellung können Sie beim Kreditinstitut oder beim Gläubiger beantragen. Wie diese Ruhendstellung nicht gewährt, erfolgt die Freischaltung erst nach vollständiger Rückzahlung der Schulden. Wenn Sie Ihre Schulden über ein anderes Konto an den Gläubiger bezahlt haben, wird Ihr gepfändetes Konto nicht automatisch freigeschaltet.

Bitten Sie deshalb Ihren Gläubiger, nach Begleichung Ihrer Schulden Ihrer Bank unverzüglich die vollständige Zahlung mitzuteilen und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufzuheben. Nach erfolgter Mitteilung wird das Konto nach zwei bis vier Werktagen wieder freigegeben.

Pfändung vollständig bezahlt aber Konto nicht frei – was jetzt?

Haben Sie die ausstehende Summe getilgt und Ihr Konto wird nicht automatisch freigeschaltet, unternehmen Sie folgende Schritte:

  1. Kontaktieren Sie den Gläubiger und bitten um umgehende Informationsweiterleitung an die Bank.
  2. Suchen Sie Kontakt zum Bankberater und legen Sie Nachweise über die Rückzahlung der offenen Geldforderungen vor (zum Beispiel Überweisungsbelege).
  3. Beantragen Sie beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung und die Aussetzung der Pfändung.

Tipp: Der Gläubiger ist verpflichtet, nach Beendigung der Pfändung die Schufa zu informieren. Wenn es bereits bei der Pfändungsfreigabe Probleme gab, fordern Sie ihn schriftlich dazu auf.

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