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Finanzen

Steuererklärung für Rentner mit Pflegegrad: Was kann ich absetzen?

wochentlich.deBy wochentlich.de31 Mai 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Steuererklärung für Rentner mit Pflegegrad: Was kann ich absetzen?
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Gut zu wissen: Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 können außerdem vom Behinderten-Pauschbetrag profitieren – und zwar, ohne dass bei ihnen ein Grad der Behinderung festgestellt werden muss.

Viele Pflegebedürftige haben aber nicht nur medizinische Kosten, sondern benötigen auch Unterstützung beim Kochen, Duschen, Putzen oder Einkaufen. Übernimmt ein Pflegedienst, eine Haushaltshilfe oder ein Pflegeservice diese Aufgaben für Sie, können Sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.

Lassen Sie sich zu Hause ein Hausnotrufsystem installieren oder die Handwerker kommen, damit diese das Bad barrierefrei umbauen, senkt das ebenfalls Ihre Steuerlast. Beachten Sie bei Handwerkerleistungen, dass Sie die Rechnung per Überweisung zahlen, um einen Nachweis fürs Finanzamt zu haben. Lesen Sie hier, welche Ausgaben Rentner neben den Pflegekosten noch von der Steuer absetzen können.

Gut zu wissen

Rentner sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig und müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Die Beiträge, die Sie während Ihres Berufslebens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, reduzieren bis zum Renteneintritt zwar Ihre Steuerlast, dafür müssen Sie im Gegenzug aber Steuern auf Ihre Rente zahlen. Wann Sie davon betroffen sind, lesen Sie hier.

Was gilt für Angehörige von pflegebedürftigen Rentnern?

Auch pflegende Angehörige können Kosten in der Steuererklärung angeben. Dafür gibt es einen eigenen Pflegepauschbetrag in Höhe von 600 Euro für Pflegegrad 2, 1.100 Euro für Pflegegrad 3, und 1.800 Euro im Jahr für Pflegegrad 4 und 5. Sind Ihre Ausgaben höher, können Sie diese stattdessen detailliert als außergewöhnliche Belastungen auflisten.

Um den Pflegepauschbetrag zu bekommen, müssen pflegende Angehörige mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen sich persönlich um den Pflegebedürftigen kümmern.
  • Sie pflegen den Angehörigen zu Hause – entweder bei ihm oder bei sich selbst.
  • Der Pflegebedürftige ist in Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 eingestuft oder besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „H“ für hilflos oder „BI“ für blind oder hochgradig sehbehindert.
  • Der Pflegebedürftige bezahlt Sie nicht für Ihre Pflegeleistung.
  • Sie haben eine enge Beziehung zum Pflegebedürftigen. Das gilt bei einem Verwandtschaftsverhältnis ebenso wie für gute Freunde oder Nachbarn.

Wo trage ich die Pflegekosten in der Steuererklärung ein?

Die Pflegekosten, die Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen wollen, tragen Sie passenderweise in die Anlage Außergewöhnliche Belastung ein. Für Ausgaben, die Sie als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen wollen, gibt es die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

Tipp

Wenn Sie sich professionelle Hilfe holen, um die Steuererklärung einzureichen, können Sie die Kosten für Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ebenfalls von der Steuer absetzen. Lesen Sie hier, was ein Steuerberater kostet.

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