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Neue Lkw-Maut: Das gilt für Wohnmobil-Besitzer

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Neue Lkw-Maut: Das gilt für Wohnmobil-Besitzer
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Künftig sollen auch Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Maut bezahlen. Welche Sonderregelungen für Besitzer von Wohnmobilen gelten.

Änderungen bei der Lkw-Maut: Bereits zum 1. Dezember 2023 wurde ein CO₂-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne Kohlendioxid eingeführt, die ein Lkw ausstößt. Ab 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht dann auch schon für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen gelten. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen. Und wie steht es um Wohnmobile? Schließlich überschreiten laut Angaben des ADAC rund 160.000 Fahrzeuge in Deutschland die 3,5-Tonnen-Grenze.

Dauerhafte Wohneinrichtung als Grundlage

Gute Nachricht: Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sind diejenigen Fahrzeuge von der Maut befreit, die mit Wohneinrichtung ausgestattet sind. Dazu gehören unter anderem Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit und ein Wohnraum. Wichtig ist, dass diese Einrichtungen dauerhaft und fest eingebaut sind und dass die Fahrzeuge ausschließlich der Personenbeförderung dienen. Diese Regelung gilt somit für herkömmliche Wohnmobile.

Durch ihre Form werden die Wohnmobil-Varianten durch die Mautkontrollsysteme in den meisten Fällen automatisch als solche erkannt und sind somit von den Gebühren befreit. In manchen Fällen kann es bei Lkw mit Kofferaufbau Probleme geben, die nachträglich zum Wohnmobil umgestaltet wurden und als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil) zugelassen sind.

Info

Bei Wohnmobilen mit Ladebereich oder Transportanhängern muss der Wohnbereich laut ADAC mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen. Solche Fahrzeuge dürfen ausschließlich privat genutzt werden, um von der Maut befreit zu werden.

Freiwillige Registrierung möglich

Laut Mautbetreiber TollCollect soll den Haltern in Zweifelsfällen ein Anhörungsbogen zugeschickt werden, um den Status zu beweisen. Sie können allerdings auch Ihr Wohnmobil freiwillig vorab registrieren, um Kontrollen zu vermeiden. Dafür brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Eintragung in Zulassung erforderlich) sowie Fotos der Innenausstattung und Informationen zur Nutzung des Fahrzeugs. Die Registrierung gilt maximal zwei Jahre und kann anschließend verlängert werden.

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