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Panorama

Nach Kältetod – Gericht fällt Entscheidung

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Februar 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Nach Kältetod – Gericht fällt Entscheidung
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Drama am Großglockner

Frau erfriert bei Bergtour – Urteil gegen Freund gefallen

Aktualisiert am 20.02.2026 – 10:07 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Angeklagte sitzt im Saal im Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung, nachdem seine Freundin im Januar 2025 am Großglockner erfroren war. (Quelle: Expa/Erich Spiess)

Spektakulärer Prozess um den Erfrierungstod einer jungen Frau am Großglockner. Nun ist das Urteil gegen den Freund der Bergsteigerin gefallen.

Nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau auf dem Großglockner in Österreich ist ihr Freund und Kletterpartner wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe.

Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen.

Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einer emotionalen Stellungnahme an den Richter gewandt. Es tue ihm unendlich leid, „was passiert ist, und wie es passiert ist“. Er bekannte sich aber nicht schuldig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen. Aus Sicht des Anklägers hatte der Alpinist eine Reihe schwerer Fehler begangen.

Der Staatsanwalt sprach von mangelhafter Planung und Ausrüstung, von einer versäumten Umkehr trotz eisigen Windes, und von einer viel zu späten Alarmierung der Rettungskräfte in der Nacht.

Der Richter begründete sein Urteil so: Der erfahrene Alpinist habe keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin zuvor keine so herausfordernden Bergtouren im Winter gemacht hatte. „Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod“, sagte der Richter. Zuletzt sei sie nur mehr auf allen Vieren gekrochen.

Nach Angaben des Angeklagten waren die beiden auf dem Großglockner in eine „Ausnahmesituation“ geraten. Er habe in Absprache mit ihr den Abstieg auf die Adlersruhe gewagt. Als er noch einmal umkehren wollte, habe sie ihn weggeschickt und damit sein Leben gerettet.

Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte dagegen aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. „Dann war er auf einmal weg“, sagte sie. „Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte“, schilderte die Zeugin.

Der Angeklagte betonte im Prozess, dass seine gestorbene Freundin ebenfalls eine begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, sagte der 37-Jährige.

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