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Finanzen

Martin Werding erwartet Scheitern vor Verfassungsgericht

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Martin Werding erwartet Scheitern vor Verfassungsgericht
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Sonderregeln für Firmenerben

Wirtschaftsweiser: Karlsruhe dürfte Erbschaftsteuer kippen

Aktualisiert am 20.01.2026 – 11:18 UhrLesedauer: 2 Min.

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Martin Werding: „Wer 20 Millionen erbt, soll dafür auch seinen Anteil an den Fiskus abführen.“ (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa)

Bisher werden Firmenvermögen bei der Erbschaftsteuer oft geschont. Ein Finanzexperte hält das für verfassungswidrig.

Der Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen der Bochumer Ruhr-Universität forderte daher eine Reform auch zulasten von Unternehmenserben. „Natürlich muss man Rücksicht auf die Unternehmen nehmen, etwa durch großzügige Stundungsregelungen, mit denen das Bezahlen der Steuerschuld über viele Jahre gestreckt werden kann“, erklärte der Ökonom. „Aber wer 20 Millionen erbt, soll dafür auch seinen Anteil an den Fiskus abführen“, betonte Werding.

Nach dem SPD-Konzept soll es künftig einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person geben, zusammengesetzt aus 900.000 Euro Erbe von Verwandten und 100.000 Euro von Dritten. Zusätzlich soll das selbstgenutzte geerbte Wohnhaus steuerfrei bleiben. Erst darüber hinaus soll Erbschaftsteuer anfallen, die progressiv ansteigt und damit hohe Erbschaften künftig deutlich stärker besteuert. Lesen Sie hier, ab wann Sie aktuell Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Der von der SPD vorgeschlagene Unternehmensfreibetrag soll fünf Millionen Euro betragen, mit der Möglichkeit, die Steuerzahlung auf 20 Jahre zu strecken. Das soll vor allem kleine und mittlere Firmen entlasten.

Während die SPD betont, dass der Großteil der Erben durch die Reform entlastet und stattdessen hohe Erbschaften belastet würden, fürchtet die Union umfassende Steuererhöhungen durch die Änderungen beim Betriebsvermögen, das bislang praktisch steuerfrei übertragen wurde.

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