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Politik

Koalition uneins über 100.000-Euro-Grenze für Kinder

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Koalition uneins über 100.000-Euro-Grenze für Kinder
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Streitthema Pflegereform

Koalition uneins über 100.000-Euro-Grenze für Angehörige

Aktualisiert am 15.06.2026 – 09:39 UhrLesedauer: 2 Min.

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Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Bundestag (Archivbild): Sie will eine umfassende Pflegereform umsetzen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

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Wer kommt für die Pflege der Angehörigen auf? Sechs Jahre nach Einführung stehen die Regeln dazu in der Koalition zur Diskussion.

In der schwarz-roten Koalition gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, in welchem Ausmaß Kinder von Pflegebedürftigen künftig mit ihrem Einkommen für die Pflege herangezogen werden sollen.

Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Katrin Staffler (CSU), wandte sich dagegen, eine bestehende Einkommensgrenze von 100.000 Euro zu streichen, wie sie gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) deutlich machte. Eine Streichung der Regelung wird im Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für eine Pflegereform angekündigt.

  • Gesetzentwurf für Pflegereform: Tiefgreifende Änderungen für Millionen Versicherte
  • Kritik an Pflegereform: „Ein Schlag ins Gesicht für diese Menschen“

Heute müssen erwachsene Kinder nur für die Pflegekosten ihrer Eltern einspringen, wenn sie mehr als 100.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr haben. Im Entwurf für Warkens geplantes Pflegeneuordnungsgesetz wird eine Rücknahme dieser Regeln in einem separaten Verfahren angekündigt. Kommunen sollen so von steigenden Sozialhilfekosten entlastet werden. Staffler sagte: „Ich hielte es für falsch, die Grenze komplett wieder zu streichen.“

Katrin StafflerVergrößern des Bildes
Katrin Staffler (Archivbild): Die Pflegebevollmächtigte meint, „mit Klein-Klein“ komme man angesichts der Herausforderungen nicht weiter. (Quelle: Pia Bayer/dpa/dpa-bilder)

Eingeführt worden waren die Anrechnungsgrenzen mit einem 2019 beschlossenen Gesetz der damaligen schwarz-roten Regierung. Generell springt zunächst das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können. Oft hatten die Behörden dann aber die Kinder zur Kasse gebeten, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen, sofern die Ämter im Einzelfall nicht vor dem Aufwand solcher Verfahren zurückschreckten.

Mehr als 3.200 Euro für Heimplatz

Der damalige Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte das Gesetz bei seiner Verabschiedung damit begründet, dass Pflegebedürftigkeit emotional und organisatorisch belastend sei und Angehörige wenigstens vor unkalkulierbaren Finanzrisiken geschützt werden müssten. Auch Staffler argumentierte: „Wir müssen anerkennen, dass die Kinder durch die Hilfebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet werden.“ Für eine „faire Lastenverteilung“ solle nun über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens gesprochen werden. Eine konkrete Zahl nannte sie nicht.

Zuletzt mussten Betroffene im Bundesschnitt für einen Heimplatz im ersten Jahr 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen. Für Änderungen an dem fraglichen Angehörigenentlastungsgesetz wäre Heil-Nachfolgerin Bärbel Bas (SPD) zuständig.

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