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Finanzen

Kinderzulage bei Riester-Rente: So sichern Sie sich das Geld

wochentlich.deBy wochentlich.de25 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Kinderzulage bei Riester-Rente: So sichern Sie sich das Geld
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Hunderte Euro mehr

Für Familien lässt der Staat bei Riester was springen


Aktualisiert am 25.01.2026 – 15:39 UhrLesedauer: 2 Min.

Zwei Kinder bringen zweimal Geld: Der Staat spendiert bei der Riester-Rente auch Kinderzulagen.Vergrößern des Bildes

Zwei Kinder bringen zweimal Geld: Der Staat spendiert bei der Riester-Rente auch Kinderzulagen. (Quelle: ferrantraite/getty-images-bilder)

Die Riester-Rente lohnt sich dank der staatlichen Zulagen vor allem für kinderreiche Familien. Doch wie funktioniert das genau?

Die Riester-Rente gilt nicht als besonders ertragreich. Doch für Familien mit mehreren Kindern kann sich die private Altersvorsorge noch lohnen. Denn der Staat zeigt sich dann besonders spendabel und gewährt Kinderzulagen. Was Sie dazu wissen sollten.

Lebt mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt, für das Sie Kindergeld beziehen, können Sie bei der Riester-Rente nicht nur die Grundzulage erhalten, sondern auch eine Kinderzulage. Voraussetzung für beide Zulagenarten ist, dass Sie pro Jahr einen bestimmten Mindestbetrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.

Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, zahlt Ihnen der Staat 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es 300 Euro Riester-Zulage. Die Beträge gelten pro Kind. Wer mehr als ein Kind hat, kassiert also mehrfach.

Wichtig zu wissen: Sowohl die Grundzulage als auch die Kinderzulagen reduzieren Ihren Eigenbeitrag, der mindestens nötig ist, um die vollen Zulagen zu erhalten.

Haben Sie zum Beispiel 2024 35.000 Euro brutto verdient, müssen im Jahr 2025 insgesamt 1.400 Euro in Ihrem Riester-Vertrag landen (4 Prozent von 35.000 Euro = 1.400 Euro).

Haben Sie ein Kind, das nach 2008 geboren wurde, gewährt der Staat Ihnen zusätzlich zur Grundzulage von 175 Euro weitere 300 Euro Kinderzulage. Dadurch sinkt Ihr Mindesteigenbeitrag auf 925 Euro (1.400 Euro – 175 Euro – 300 Euro = 925 Euro).

Die Kinderzulage kann immer nur einem Elternteil zugutekommen. Sind Sie verheiratet und leben nicht dauerhaft voneinander getrennt, erhält automatisch die Mutter die Kinderzulage. Das können Sie auf Antrag aber ändern.

Bei gleichgeschlechtlichen Ehe- oder Lebenspartnerschaften erhält der Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bekommt. Auch hier gilt wieder: Stellen beide Eltern einen Antrag, kann die Zahlung der Kinderzulage an die Partnerin oder den Partner übertragen werden.

Die Kinderzulage fließt so lange, wie Sie Anspruch auf Kindergeld haben und den nötigen Eigenbeitrag einzahlen. Sind Ihre Kinder noch in Ausbildung oder absolvieren ein Studium, können Sie sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes von der Kinderzulage profitieren.

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