Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

US-russische Raumfahrtbesatzung kehrt nach acht Monaten auf der ISS zur Erde zurück

26 Juli 2026

Blumen und Botschaften am Tatort in Tiergarten

26 Juli 2026

Terroranschlag auf CSD Berlin: JU-Chef spricht von „Kriegserklärung“

26 Juli 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Kartellamt kritisiert Plan für neue Gaskraftwerke
Finanzen

Kartellamt kritisiert Plan für neue Gaskraftwerke

wochentlich.deBy wochentlich.de7 Mai 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Kartellamt kritisiert Plan für neue Gaskraftwerke
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Fehlender Wettbewerb

Kartellamt warnt vor Reiche-Plan für Kraftwerke

Aktualisiert am 07.05.2026 – 19:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: Sie will neue Gaskraftwerke in Deutschland bauen lassen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Eine Behörde bremst Katherina Reiche aus. Warum die geplanten Regeln für neue Gaskraftwerke laut Kartellamt den Wettbewerb im Strommarkt gefährden könnten.

Das Bundeskartellamt sieht beim geplanten Kraftwerksgesetz des Wirtschaftsministeriums weiterhin negative Auswirkungen auf den Wettbewerb. „Die im Referentenentwurf angedachten Regelungen verhindern nicht, dass sich bereits heute bestehende, wettbewerblich ungünstige Marktstrukturen verfestigen könnten“, heißt es in einer Stellungnahme zum jüngst vorgelegten Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG). Die Behörde hatte sich bereits zu einem früheren Entwurf kritisch geäußert.

Das Gesetz soll regeln, wie im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs künftig die Versorgungssicherheit mit Strom gewährleistet werden kann, etwa während sogenannter Dunkelflauten mit nur sehr wenig Sonnen- und Windstrom. Vor allem neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke sollen diese Funktion erfüllen.

Für das Bereithalten der Stromerzeugungskapazität sollen die Betreiber Geld bekommen. Noch in diesem Jahr sollen Ausschreibungen für insgesamt elf Gigawatt zusätzliche Kapazitäten beginnen. Mehrere große Stromerzeuger haben bereits angekündigt, mitbieten zu wollen. Die Kosten für den sogenannten Kapazitätsmarkt sollen über eine neue Verbraucherumlage finanziert werden, die 2031 eingeführt werden soll.

Das Bundeskartellamt hatte sich in einer Stellungnahme zu einem früheren Entwurf im Dezember 2025 unter anderem für eine Kapazitäts-Obergrenze je Bieter ausgesprochen. Diese sollte bei zehn Prozent der insgesamt ausgeschriebenen Kapazität liegen, „um die Anbietervielfalt zu sichern und insbesondere einer Verstärkung der auf dem Stromerstabsatzmarkt bereits bestehenden Marktmacht entgegenzuwirken“. Der Referentenentwurf sehe jedoch keine Begrenzung der Zuschlagsmenge je Bieter vor, stellte das Kartellamt jetzt fest.

Bemängelt wird auch, dass bereits bei der Bewerbung auf Ausschreibungen ein bestehender oder zugesagter Netzanschluss nachgewiesen werden müsse. „Dies führt faktisch weiterhin zu einer Bevorzugung bestehender Kraftwerksstandorte.“ Noch nicht beim Netzbetreiber beantragte und genehmigte neue Standorte hätten in der vorgesehenen Bewerbungsfrist keine realistische Chance auf eine Netzanschlusszusage.

„Dies gilt insbesondere auch für Batteriespeicherprojekte, die grundsätzlich auch ohne eine bereits vorliegende Anschlusszusage bis 2031 realisierbar wären, da sie gegenüber Gaskraftwerken deutlich geringere Bauzeiten aufweisen.“ Das Kartellamt sieht hier Wettbewerbsrisiken, „da insbesondere Kohle- und ehemalige Atomkraftwerksstandorte im Eigentum einer begrenzten Anzahl von Stromerzeugungsunternehmen stehen“.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Viel Geld gammelt auf Bank-Konten

26 Juli 2026

Stehen Software-Aktien vor dem Comeback?

26 Juli 2026

Millionen Rentner trifft eine unerwartete Rechnung

26 Juli 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Blumen und Botschaften am Tatort in Tiergarten

26 Juli 2026

Terroranschlag auf CSD Berlin: JU-Chef spricht von „Kriegserklärung“

26 Juli 2026

Deutsche Säbelfechterin holt Sensations-Gold bei WM

26 Juli 2026

Jürgen Milski wütend: „Das ist so unfassbar“

26 Juli 2026

Neueste Beiträge

Hitzewelle rollt an – Unwetter angekündigt

26 Juli 2026

Kosten für Kfz-Zulassung sparen: Große Unterschiede zwischen Städten

26 Juli 2026

Warum Deutschland vorne liegt

26 Juli 2026

Recent Posts

  • US-russische Raumfahrtbesatzung kehrt nach acht Monaten auf der ISS zur Erde zurück
  • Blumen und Botschaften am Tatort in Tiergarten
  • Terroranschlag auf CSD Berlin: JU-Chef spricht von „Kriegserklärung“
  • Deutsche Säbelfechterin holt Sensations-Gold bei WM
  • Jürgen Milski wütend: „Das ist so unfassbar“

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.