„Rechtsstaatsfeindliche Übergriffe“

Grüne wollen Justiz vor AfD schützen


Aktualisiert am 16.10.2026 – 14:15 UhrLesedauer: 4 Min.

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Ulrich Siegmund: Der AfD-Politiker könnte bald Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt sein. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Die Grünen legen einen Gesetzesentwurf zum Schutz der Justiz vor möglicher politischer Einflussnahme vor. Im Fokus stehen Sachsen-Anhalt und die Rolle eines AfD-geführten Justizressorts.

Die Grünen wollen die Justiz angesichts einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt vor „rechtsstaatsfeindlichen Übergriffen und Einflussmöglichkeiten“ schützen. Über den Posten des Justizministers hätte eine AfD-Landesregierung „erhebliche Einflussmöglichkeiten auf unseren Rechtsstaat“, sagte der Sprecher für Rechtspolitik in der Bundestagsfraktion der Grünen, Helge Limburg, am Freitag in Berlin. „Die Lage ist sehr, sehr ernst.“ Die Grünen haben daher einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte AfD ist bei der Landtagswahl Anfang September klar stärkste Kraft geworden, verfügt aber nicht über eine absolute Mehrheit. Aktuell finden Gespräche mit dem BSW über eine inhaltliche Zusammenarbeit statt. Eine Koalition schließt das BSW aber aus. Möglich ist eine AfD-geführte Minderheitsregierung.

Grüne fordern mehr Kompetenzen für Generalbundesanwalt

Die Grünen warnen in ihrem Gesetzentwurf davor, dass eine politisch gesteuerte Landesregierung Strafverfahren gegen ihre Gegner missbrauchen könnte. Gleichzeitig könnte sie Ermittlungen gegen eigene Unterstützer verhindern. Zwar könnten sich Betroffene gegen ungerechtfertigte Strafverfolgung vor Gericht wehren, es gebe jedoch kaum wirksame Möglichkeiten, eine zu Unrecht unterlassene Strafverfolgung durchzusetzen, heißt es weiter.

Die Grünen schlagen vor, dass der Generalbundesanwalt (GBA) in eng begrenzten Fällen eine sogenannte Auffangkompetenz erhalten solle. Das bedeutet, dass der GBA bestimmte Verfahren übernehmen könnte, wenn die Landesstaatsanwaltschaft etwa aus sachfremden politischen Gründen nicht ermittelt. Dies werde auf Fälle begrenzt, in denen die jeweilige Landesstaatsanwaltschaft das Legalitätsprinzip missachte – also bei Anhaltspunkten für eine Straftat nicht ermittelt – und die Übernahme durch den GBA zur Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie geboten sei. Die föderale Zuständigkeit der Länder soll grundsätzlich bestehen bleiben.

Die Grünen-Abgeordnete und Juristin Lena Gumnior betonte, dass Erfahrungen in Staaten wie Polen und Ungarn gezeigt hätten, dass die Justiz „Einfallstor für politische Einflussnahme“ sein könne und „am Ende eben auch Einfallstor für einen autoritären Umbau des Staates“ sei. Gemeinsam mit Limburg, dem Rechtspolitiker Till Steffen und dem Sicherheitspolitiker Konstantin von Notz hat sie ein Papier verfasst, das weitere Forderungen aufstellt, mit denen die Justiz vor Einflussnahme geschützt werden soll.

Lena Gumnior: Die Grünen-Politikerin warnt, dass die Justiz ein „Einfallstor für politische Einflussnahme“ sein kann. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Grüne wollen Weisungsrecht der Justizminister einschränken

Eine zentrale Forderung des Papiers ist die Einschränkung des sogenannten Weisungsrechts. In Deutschland sind Richter zwar unabhängig, aber die Staatsanwaltschaften sind an Weisungen der Justizminister gebunden. „Staatsanwaltschaften müssen vor politischer Einflussnahme geschützt werden“, so die Grünen. Justizminister sollen Staatsanwaltschaften demnach nur dann Anweisungen geben dürfen, wenn deren Entscheidung eindeutig rechtswidrig ist oder sie ihren Entscheidungsspielraum falsch oder gar nicht nutzen. „Zugleich fordern wir, dass diese Entscheidung auch transparent gemacht wird“, sagte Gumnior. Denn derzeit sehe das Gesetz keine Schriftform oder Begründungspflicht vor.

Der Deutsche Richterbund sieht es ähnlich und begrüßt den Vorstoß. „Die Weisungsbefugnis der Justizministerien für konkrete Strafverfahren sollte abgeschafft oder zumindest glasklar begrenzt werden“, teilte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn mit und nannte die Vorschläge der Grünen „sinnvoll“. Im Sommer bezeichnete der Deutsche Richterbund das Weisungsrecht als „Gift für das Vertrauen der Menschen in eine objektive Strafjustiz“.

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