GKV-Reform

Familienversicherung wird nicht so teuer wie geplant


Aktualisiert am 06.07.2026 – 12:32 UhrLesedauer: 3 Min.

Mutter mit Kind beim Arzt: Bei der kostenfreien Familienversicherung plant die Bundesregierung geringere Belastungen für Versicherte. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Iuliia Zavalishina/imago)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken legt noch einmal Hand an das geplante GKV-Spargesetz. Änderungen soll es etwa bei der Familienversicherung und den Zuzahlungen für Medikamente geben.

Am Freitag will der Bundestag das sogenannte GKV-Spargesetz verabschieden. Medienberichten zufolge hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dieses jetzt an einigen Punkten noch einmal angepasst – unter anderem, weil das Defizit der Krankenkassen höher ausfällt als ursprünglich prognostiziert. Auch für die Versicherten haben die geplanten Änderungen Auswirkungen.

Familienversicherung: 2,5 statt 3,5 Prozent

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, plant Warken unter anderem Änderungen bei der Familienversicherung. Diese ist bislang für Ehe- und Lebenspartner kostenfrei. Das soll sich ab 2028 ändern. Allerdings sollen Versicherte nicht mehr, wie zwischenzeitlich erwogen, 3,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens für die Mitversicherung ihres Partners aufbringen, sondern nur noch 2,5 Prozent.

Monatliches Bruttogehalt Kosten für Familienversicherung (3,5 Prozent) Kosten für Familienversicherung (2,5 Prozent)
3.000 Euro 105 Euro 75 Euro
3.500 Euro 122,5 Euro 87,5 Euro
4.000 Euro 140 Euro 100 Euro
4.500 Euro 157,5 Euro 112,5 Euro
5.000 Euro 175 Euro 125 Euro
5.500 Euro 192,5 Euro 137,5 Euro
5.812,5 Euro 203,44 Euro 145,31 Euro

Bei einem Einkommen von 3.000 Euro bedeutet das für Versicherte eine Minderbelastung in Höhe von 30 Euro im Monat bzw. 360 Euro im Jahr. Wer derzeit ein Einkommen der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,5 Euro oder höher bezieht, soll künftig nur 145,31 statt 203,44 Euro für die Familienversicherung zahlen. Das entspricht einer jährlichen Minderbelastung in Höhe von knapp 700 Euro.

Änderung bei Eigenbeteiligung

Zudem plant die Bundesregierung auch Änderungen bei den Ausnahmen. Künftig soll die Familienversicherung weiter kostenfrei bleiben, wenn im Haushalt Kinder bis einschließlich elf Jahren leben. Ursprünglich sollte die Grenze hier bei sechs Jahren liegen. Die Bundesländer hatten sich jedoch noch für deutlich umfangreichere Ausnahmen eingesetzt.

Auch bei den Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte plant die Bundesregierung Änderungen. Zwar sollen diese wie geplant um 50 Prozent erhöht werden, sodass etwa für Medikamente künftig bis zu 15 statt wie bisher bis zu 10 Euro fällig werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung jedoch geplant, dass die Eigenbeteiligung, gekoppelt an die Grundlohnentwicklung, im Anschluss kontinuierlich weiter ansteigen soll. Dieser automatische Anstieg soll nun offenbar gestrichen werden.

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Mehr Geld soll im Gegenzug vom Bund und der Pharmaindustrie fließen. So stellt die Bundesregierung bis 2030 zusätzlich 750 Millionen Euro für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern zur Verfügung. Möglich werden soll das durch zusätzliche Einnahmen aus der geplanten Steuer auf zuckerhaltige Getränke.

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