Haushalt 2027
Bund will bei der Rente sparen – drohen jetzt höhere Beiträge?
06.07.2026 – 12:22 UhrLesedauer: 3 Min.

Der Bund spart bei der Rentenversicherung. Die Kürzung fällt kleiner aus als geplant, doch höhere Rentenbeiträge sind damit nicht automatisch vom Tisch.
Die Bundesregierung will der gesetzlichen Rentenversicherung im kommenden Jahr weniger Geld aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stellen. Nach dem Haushaltsentwurf 2027 soll der zusätzliche Bundeszuschuss um eine Milliarde Euro gekürzt werden. Ursprünglich war sogar eine Kürzung um vier Milliarden Euro bei der Rente vorgesehen.
Rentenversicherung warnte vor höheren Beiträgen
Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung hätte eine Kürzung der Bundesmittel um vier Milliarden Euro dazu geführt, dass der Rentenbeitrag bereits 2027 von derzeit 18,6 auf 18,8 Prozent steigen müsste. Der Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel, erklärte dazu: „Kürzungen der Bundesmittel bedeuten zwangsläufig höhere Beiträge für Beschäftigte und Arbeitgeber.“ Nicht beitragsgedeckte Leistungen müssten aus Steuermitteln und nicht aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden.
Der Bund beteiligt sich seit Jahrzehnten an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Hintergrund ist, dass die Rentenkasse zahlreiche sogenannte versicherungsfremde Leistungen übernimmt – also Leistungen, für die nie Beiträge gezahlt wurden. Dazu gehören unter anderem Kindererziehungszeiten oder andere politisch beschlossene Leistungen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung klafft jedoch eine Finanzierungslücke von rund 40 Milliarden Euro jährlich zwischen diesen Ausgaben und den dafür gezahlten Bundesmitteln.
Beitragssatz soll 2027 trotzdem stabil bleiben
Im Haushaltsentwurf geht die Bundesregierung dennoch davon aus, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 bei 18,6 Prozent bleibt. Grundlage dafür ist die noch vorhandene Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung, die Beitragsschwankungen abfedern soll. t-online hat bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nachgefragt, ob sie diese Einschätzung teilt. Eine Antwort steht noch aus.
Gleichzeitig macht der Haushaltsentwurf deutlich, dass die Bundesregierung bereits mit finanziellen Entlastungen durch die geplante Rentenreform rechnet. Konkret heißt es dazu im Entwurf: „Entlastende Finanzwirkungen aus der Weiterentwicklung der Gesetzlichen Rentenversicherung werden im Finanzplanzeitraum berücksichtigt.“ Der Finanzplan umfasst die Jahre bis einschließlich 2030.
Viele Rentenreformen wirken erst ab 2032
Welche einzelnen Reformmaßnahmen dabei zugrunde gelegt werden, geht aus dem Haushaltsentwurf nicht hervor. Gemeint sein dürfte vor allem die Erweiterung der Einzahlerbasis auf Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände. Die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte, auch als „Rente mit 63“ bekannt, könnte theoretisch ebenfalls noch vor 2030 greifen. Allerdings dürfte innerhalb der Bundesregierung noch keine Einigkeit über den Beginn bestehen. Laut dem Wirtschaftsweisen Martin Werding ist eine Umsetzung innerhalb von ein bis drei Jahren möglich.
Andere wichtige Reformvorhaben wie die Wiedereinführung und Verschärfung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors bei den jährlichen Rentenerhöhungen wirken erst ab 2032. Gleiches gilt für die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Die Maßnahmen gehören zu den 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die die Bundesregierung vollständig umsetzen will.
Rentenbeiträge sollen ab 2028 steigen
Dazu gehört auch die Einführung einer neuen gesetzlichen Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Diese soll langfristig höhere gesetzliche Renten ermöglichen, führt kurzfristig aber zu steigenden Beiträgen. Denn für die Kapitalrente sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2028 schrittweise zusätzliche Beiträge zahlen.