Bundesanwaltschaft
Ex-BND-Präsident Hanning wegen Spionageverdachts in U-Haft
Aktualisiert am 07.10.2026 – 18:24 UhrLesedauer: 3 Min.
Der Anwalt von August Hanning räumt ein, dieser habe vertrauliche Unterlagen besessen. Doch er werde „zu Unrecht verfolgt“. Die Debatte über schärfere Regeln für Geheimnisträger gewinnt an Schwung.
Premiere in der Geschichte der Bundesrepublik: Mit August Hanning sitzt erstmals ein ehemaliger BND-Präsident wegen Spionageverdachts in U-Haft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe setzte den Haftbefehl gegen den 80 Jahre alten früheren Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Unterdessen wurden Rufe nach schärferen Transparenz- und Karenzregeln für Ex-Geheimnisträger lauter.
Die oberste Anklagebehörde in Deutschland wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst, Manfred D., war bereits am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen.
Was Hannings Anwalt sagt
Der Anwalt von Hanning räumte zwar ein, dass sein Mandant im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen sei. „Unzutreffend ist allerdings der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland – geschweige denn gegen Bezahlung – weitergegeben“, teilte Rechtsanwalt Leon Kruse mit. „Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgt.“ „Welt“ und „Spiegel“ hatten zuvor über die Stellungnahme berichtet.

Worum es bei den Spionagevorwürfen geht
Hanning und sein früherer Büroleiter Manfred D. sollen nach Angaben des Generalbundesanwalts (GBA) vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. In einem Fall soll Hanning geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Um welches Land es geht, blieb offen.
Wohin führen die Spuren?
Möglicherweise nach Aserbaidschan. Laut „Spiegel“ gehen die Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Ob die von Hanning erstellte Analyse den Adressaten erreichte, sei Gegenstand laufender Ermittlungen. Der Generalbundesanwalt wollte sich zu dem Bericht nicht äußern.
BND-Chef Jäger informiert Parlaments-Kontrolleure
Die Geheimdienst-Kontrolleure des Bundestags (PKGr) ließen sich am Dienstag von BND-Präsident Martin Jäger über dessen Erkenntnisse im mutmaßlichen Spionagefall Hanning informieren. Es war eine stundenlange Sitzung im abhörsicheren Geheimschutzraum des Bundestages erwartet worden. Über Ergebnisse wurde zunächst nichts bekannt – das PKGr tagt geheim.

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hatte bereits im Mai 2023 Empfehlungen an die Bundesregierung für deutlich schärfere Transparenz- und Karenzregeln für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit besonderen Kenntnissen oder Leitungsfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen nach Ende ihrer Dienstzeit veröffentlicht. Geschehen war allerdings nichts.