Tankrabatt, Renten, Online-Käufe
Diese Änderungen ab Juni sollten Sie kennen
18.05.2026 – 16:19 UhrLesedauer: 3 Min.
Im Juni 2026 kommen neue Regeln für Online-Käufe, Rentner erhalten Post und Autofahrer müssen sich auf höhere Spritpreise einstellen.
Im Juni 2026 treten in Deutschland zahlreiche neue Regeln und Änderungen in Kraft. Autofahrer müssen sich auf steigende Spritpreise einstellen, Online-Käufe lassen sich künftig einfacher widerrufen und Millionen Rentner erhalten erfreuliche Post. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Tankrabatt endet
Viele Autofahrer müssen derzeit trotz hoher Rohölpreise beim Tanken etwas weniger tief in die Tasche greifen, doch damit ist Ende Juni Schluss: Zum Monatsende läuft der Tankrabatt aus, mit dem die Bundesregierung die Steuern auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt hat. Es ist allerdings unklar, wann genau die Preise an den Zapfsäulen wieder steigen.
Ein Sprung zur Mitternacht ist durch die 12-Uhr-Regel eigentlich ausgeschlossen, wonach nur mittags die Preise erhöht werden dürfen. Der Haupt-Anstieg könnte also schon am 30. Juni oder erst am 1. Juli erfolgen. Womöglich steigen die Preise aber auch schon in den Tagen davor ein Stück weit. So ließ es sich jedenfalls 2022 beobachten, als schon einmal ein Tankrabatt zum Einsatz kam.
Zudem ist für den Steuerrabatt entscheidend, wann der Sprit die Raffinerie oder das Tanklager verlassen hat. Für einige Zeit nach dem Stichtag dürften viele Tankstellen also noch Vorräte an niedriger versteuertem Kraftstoff haben. Daher ist auch ein sich über mehrere Tage ziehender Preisanstieg denkbar.
Neue Vorschriften für Honig

Wer beim Frühstück gerne Honig aufs Brötchen streicht, bekommt bald mehr Informationen über dessen Herkunft: Ab dem 14. Juni müssen auf jedem Glas alle Ursprungsländer angegeben werden, sofern es mehrere sind – inklusive Prozentangabe nach Menge. Bisher reichte oft die pauschale Formulierung „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. Gläser, die vor dem Stichtag nach den alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen aber weiterhin verkauft werden.
Neue Pflicht beim Online-Shopping
Ab dem 19. Juni 2026 wird das Widerrufen von Online-Verträgen deutlich einfacher. Unternehmen müssen dann auf ihren Webseiten eine gut sichtbare Widerrufsfunktion bereitstellen, oft als „Widerrufsbutton“ bezeichnet. Verbraucher können damit etwa Bestellungen, Buchungen oder online abgeschlossene Verträge direkt digital widerrufen, ohne lange nach Kontaktformularen oder E-Mail-Adressen suchen zu müssen. Die neue Regel gilt für alle Online-Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht und soll dafür sorgen, dass der Ausstieg genauso einfach ist wie der Vertragsabschluss.
