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Bei diesen Vergehen droht ein Fahrverbot

wochentlich.deBy wochentlich.de18 Mai 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Bei diesen Vergehen droht ein Fahrverbot
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Fehler mit drastischen Folgen

Diese Verstöße kosten Sie den Führerschein


Aktualisiert am 18.05.2026 – 15:48 UhrLesedauer: 3 Min.

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Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Der Unterschied ist gewaltig, die Gründe vielfältig. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

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Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist besonders ärgerlich, wenn Sie beruflich darauf angewiesen sind. Wann die Strafe verhängt wird und was man dann tun kann.

Wer am Steuer einen richtig üblen Patzer begeht, kassiert ein Fahrverbot – oder bekommt sogar die Fahrerlaubnis entzogen. Das eine ist ärgerlich, das andere deutlich schlimmer. Aber wo liegt der Unterschied? Und bei welchen Sünden drohen diese Strafen?

Das bedeutet ein Fahrverbot

Bei einem Fahrverbot verlieren Sie den Führerschein für bis zu drei Monate. Im Bußgeldbescheid wird Ihnen die Behörde oder Polizeidienststelle genannt, die Ihren Führerschein einkassiert.

Nach dem Bescheid haben Sie vier Monate Zeit, um den Führerschein abzugeben – aber nur, wenn Sie ihn in den zurückliegenden zwei Jahren nicht schon einmal verloren haben.

Der Name sagt es bereits: Während das Fahrverbot für Sie gilt, dürfen Sie kein Fahrzeug führen. Werden Sie dabei erwischt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Aber: Nach der Dauer des Fahrverbots können Sie sich den Führerschein zurückholen.

Fahrverbot in Geldbuße umwandeln: Ist das möglich?

Ein Fahrverbot lässt sich in eine Geldbuße umwandeln – allerdings nur in einer Verhandlung vor Gericht, in der Sie gemeinsam mit einem versierten Verkehrsrechtsanwalt den Richter davon überzeugen müssten, ein höheres Bußgeld statt des Fahrverbots zu verhängen.

Wann droht ein Fahrverbot?

  • Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren, außerorts ab 41 km/h zu viel. Für Wiederholungstäter liegt die Grenze bei 26 km/h zu viel.
  • Auch Alkohol am Steuer kann zu einem Fahrverbot führen: Ein Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille genügt, und Sie dürfen vorerst nicht mehr Auto fahren. Ab einem Wert von 1,1 Promille gelten Sie als fahruntauglich. Die Folge ist der Führerscheinentzug.

Wichtig

Auch wenn Sie mit 0,3 Promille unterwegs sind und Anzeichen von Fahruntüchtigkeit zeigen, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Das Gleiche gilt für betrunkene Radfahrer.

  • Eine rote Ampel zu überfahren, wird als schweres Verkehrsvergehen gewertet (Rotlichtverstoß). Denn dadurch bringen Sie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.
  • Ein Überholverbot zu missachten, kann ebenfalls zu einem Fahrverbot führen. Begehen Sie jedoch Fahrerflucht oder gefährden Sie beim betrunkenen Fahren andere, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Das bedeutet ein Führerscheinentzug

Deutlich härter als ein befristetes Fahrverbot ist der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug): Dann müssen Sie das Führerscheindokument abgeben und Ihre Fahrerlaubnis erlischt; das Dokument selbst wird vernichtet. Sie dürfen dann keine fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeuge mehr führen.

Zusätzlich wird eine individuelle Sperrfrist verhängt. Ihre Dauer liegt bei mindestens sechs Monaten und bei höchstens fünf Jahren. Erst nachdem diese Frist abgelaufen ist, können Sie den Führerschein neu beantragen. Dabei kann es einige Hürden geben, beispielsweise eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), einen Sehtest oder einen Erste-Hilfe-Kurs.

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