Als der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl im Sommer 1990 zu Verhandlungen über die deutsche Wiedervereinigung zum damaligen sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow reiste, war die Mitgliedschaft Deutschlands in der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) die große Hürde. Obwohl Gorbatschow angedeutet hatte, dass er einer Vereinigung grundsätzlich zustimmen könne, schloss er eine NATO-Mitgliedschaft des vereinigten Landes zunächst „absolut aus“. Während des Kalten Krieges standen sich zwei unversöhnliche Militärbündnisse gegenüber: die NATO im Westen und der Warschauer Pakt im Osten.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 6. Mai 1955 Mitglied der NATO. Die Deutsche Demokratische Republik, der aus der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangene sozialistische Staat, trat kurz darauf dem Warschauer Pakt bei. Damit wurden die Interessensbereiche definiert.
Adenauers prowestliche Regierung
Zuvor hatte die Regierung Konrad Adenauers aufgrund der Pariser Abkommen eine prowestliche Ausrichtung der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Die Verträge mit den Westalliierten traten am 5. Mai 1955 in Kraft – nach der Ratifizierung durch den Bundestag. Dies ermöglichte der Bundesrepublik den Beitritt zur Westeuropäischen Union (WEU) und zur NATO. Bundeskanzler Adenauer sagte damals: „Ohne Amerika ist es unmöglich, Europa gegen die Sowjetunion zu verteidigen.“ Die Unterzeichnung des Pariser Abkommens war umstritten. Vor allem die Oppositionspartei SPD und kirchliche Gruppen sahen den Frieden bedroht und fürchteten eine Wiederbewaffnung Deutschlands. Am Ende setzte sich die Bundesregierung mit ihrer prowestlichen Politik durch.
Die Pariser Abkommen blieben bis nach der Wiedervereinigung in Kraft. Erst mit der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15. März 1991 erlangte Deutschland die volle Souveränität zurück. Das vereinte Land blieb Mitglied der NATO.
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