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Darf man gratis das Auto parken?

wochentlich.deBy wochentlich.de4 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Gratis parken?

Parkscheinautomat kaputt – jetzt gilt die 150-Meter-Regel


Aktualisiert am 04.12.2025 – 10:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Wenn der Parkscheinautomat streikt: Manchmal ist kostenloses Parken möglich – aber nur unter bestimmten Umständen. (Quelle: Adele Moser/SP-X/dpa)

Sie wollen einen Parkschein ziehen, doch der Automat streikt: Unter diesen Umständen dürfen Sie kostenlos parken – und das müssen Sie unbedingt beachten.

Die Fahrt durch den trubeligen Verkehr ist geschafft, eine Parklücke gefunden, das Auto sicher abgestellt – und dann das: Der Parkscheinautomat ist kaputt. Die Münze rutscht dauernd durch oder das Gerät ist erst gar nicht eingeschaltet. Was tun? Schließlich droht beim Parken ohne Parkschein ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfallen kann, erfahren Sie hier.

Eine Alternative sind natürlich Apps wie Easy Park, mit denen man den Parkschein mit dem Smartphone bezahlen kann. Doch nicht jeder ist dort registriert – und es gibt auch keine Pflicht, das Smartphone als Ersatz für den Parkscheinautomaten zu verwenden, heißt es vom ADAC.

Grundsätzlich dürfen Sie bei einem defekten Parkscheinautomaten deshalb laut Straßenverkehrsordnung eine Alternative nutzen: die Parkscheibe. Ein Zettel in der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Die Parkscheibe muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen: Sie muss blau, elf Zentimeter breit sowie 15 Zentimeter hoch sein.

Dazu muss es eine Uhrzeitangabe im 24-Stunden-Format geben – elektrische Modelle sind auch erlaubt (was Sie zu elektrischen Parkscheiben wissen müssen, lesen Sie hier). Damit dürfen Sie so lange parken, wie es die angegebene Höchstparkdauer auf den Hinweisschildern erlaubt. Dies regelt Paragraf 13 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Andersherum gilt: Funktioniert der Parkscheinkauf per App nicht, sind Sie verpflichtet, den nächsten Parkscheinautomaten zu nutzen – hier reicht die Parkscheibe nicht. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Aber Achtung: Vorher sollten Sie dringend überprüfen, ob es in der gleichen Parkzone oder auf dem jeweiligen Parkplatz einen weiteren Parkscheinautomaten gibt, der funktionstüchtig ist. In diesem Fall müssen Sie einen Parkschein dort lösen. Nur wenn alle Parkscheinautomaten in der näheren Umgebung defekt sind, dürfen Sie kostenlos und mit Parkscheibe parken.

ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner: „Wenn der nächste Parkscheinautomat nicht allzu weit weg ist, ist es durchaus zuzumuten, den Weg zu diesem zu suchen, um dann einen Parkschein zu ziehen“. Ein Radius von rund 150 Metern ist dabei vertretbar, ist jedoch nur ein Richtwert: Kommt es zu einem Bußgeldverfahren, können die jeweiligen Richter die Situation unterschiedlich beurteilen. Ein paar zusätzliche Meter schaden bei der Suche jedenfalls nicht.

Klar sollte auch sein: Einen Parkschein in einer angrenzenden, günstigeren Parkzone zu lösen, ist auch nicht erlaubt.

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