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Sport

Das müssen deutsche Sportler beachten

wochentlich.deBy wochentlich.de12 August 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Anti-Doping in Deutschland

Topathleten wie Ansah und Freigang droht Sperre

Aktualisiert am 12.08.2026 – 11:09 UhrLesedauer: 3 Min.

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Owen Ansah: Der deutsche 100-Meter-Läufer soll gegen die strengen Anti-Doping-Vorschriften der NADA verstoßen haben. (Quelle: IMAGO/Nordphoto/Memmler/imago)

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Wer in Deutschland Leistungssport betreibt, steht unter ständiger Beobachtung – und das im wörtlichen Sinne. Die Regeln der Nationalen Anti Doping Agentur (Nada) sind präzise – wer sie nicht einhält, riskiert empfindliche Sanktionen.

Drei Versäumnisse innerhalb von zwölf Monaten – das reicht, um gegen die Anti-Doping-Bestimmungen zu verstoßen. Gleich zwei aktuelle Fälle zeigen, wie ernst die Konsequenzen sein können: Fußball-Nationalspielerin Laura Freigang droht wegen dreier verpasster Dopingtests eine Sperre von bis zu zwei Jahren. Und gegen den deutschen 100-Meter-Rekordler Owen Ansah läuft ein Verfahren der Nada wegen des Vorwurfs, eine Kontrolle verweigert zu haben.

Beide Fälle machen deutlich, wie das Anti-Doping-System in Deutschland funktioniert — und welche Pflichten Athleten täglich erfüllen müssen.

Wer kontrolliert wird – und wie oft

Nicht alle Sportler unterliegen denselben Anforderungen. Die Nada teilt Athleten auf Basis einer Risikobewertung ihrer Sportart und ihres Kaderstatus in verschiedene Testpools ein.

Die höchsten Anforderungen gelten für den Registered Testing Pool (RTP). Hier landen Sportler, die dem deutschen Olympiakader in Sportarten angehören, die von der Nada in die Risikogruppe A (hohes Dopingrisiko) eingestuft wurden. Sportarten der Risikogruppe A sind:

  • Leichtathletik (Langstrecke 3000 m+, Mittelstrecke 800–1500 m, Mehrkampf, Sprungdisziplinen, Sprint 400 m oder kürzer, Wurfdisziplinen)
  • Bob, Rennrodeln und Skeleton
  • Kanusport (Kanurennsport, Kanuslalom)
  • Radsport (Straße, Bahn-Ausdauer, Cyclocross, Mountainbike, Bahn-Sprint)
  • Turnen (Gerätturnen)
  • Kraftdreikampf (Powerlifting)
  • Rudern
  • Skisport (Biathlon, Nordische Kombination, Langlauf, Ski Alpin)
  • Eisschnelllauf und Shorttrack
  • Schwimmen und Freiwasserschwimmen
  • Triathlon
  • Gewichtheben

Unter dem RTP folgt der Nationale Testpool (NTP), dem in der Regel Bundeskaderathleten angehören. Bei Versäumnissen können NTP-Athleten in den RTP hochgestuft werden. Für weitere Kaderathleten gilt der Allgemeine Testpool (ATP), für Mannschaftssportarten der Team-Testpool (TTP).

Ständige Erreichbarkeit als Pflicht

Athleten im RTP und NTP müssen vierteljährlich im Voraus angeben, wo sie übernachten, trainieren oder an Wettkämpfen teilnehmen. Änderungen sind unverzüglich über das ADAMS-System oder die Anwendung „Athlete Central“ zu melden.

Für RTP-Athleten gelten dabei besonders strenge Vorgaben: Sie müssen für jeden Tag ein 60-minütiges Zeitfenster zwischen 6 und 23 Uhr benennen, in dem sie an einem festen Ort für Kontrollen erreichbar sind. Wer innerhalb von zwölf Monaten drei Meldepflicht- oder Kontrollversäumnisse begeht, verstößt gegen die Anti-Doping-Bestimmungen — mit den Konsequenzen, die die Fälle Freigang und Ansah gerade vor Augen führen.

Ablauf einer Kontrolle

Dopingkontrollen finden grundsätzlich unangekündigt statt. Ein Kontrolleur weist sich aus und informiert den Sportler über seine Auswahl zur Probenahme. Von diesem Moment an bleibt der Athlet bis zum Abschluss der Probenahme unter ständiger Aufsicht. Ein Ausweichen oder eine Weigerung kann als Verstoß gewertet werden.

Entnommen werden können Urin-, Blut- oder Trockenblutproben. Bei der Urinabgabe beobachtet der Kontrolleur den Vorgang direkt, um Manipulationen auszuschließen. Der Sportler wählt selbst ein Probenahmeset aus und verschließt die Proben in einer A- und einer B-Flasche.

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