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Weltweit

Apple verliert Anfechtung wegen EU-App-Store-Regeln

wochentlich.deBy wochentlich.de8 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Apple verliert Anfechtung wegen EU-App-Store-Regeln
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Veröffentlicht am
07.08.2026 – 12:29 GMT+2

Apple hat am Mittwoch seinen Rechtsstreit gegen die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union verloren, nachdem das zweithöchste Gericht der Union Auflagen bestätigt hatte, die das Unternehmen dazu zwingen, seinen App Store und sein iPhone-Betriebssystem für seine Konkurrenten zu öffnen.

Das Gericht der Europäischen Union hat Apples Anfechtung seiner Einstufung als „Gatekeeper“ gemäß dem Digital Markets Act (DMA) abgewiesen. Das bedeutet, dass das US-Unternehmen weiterhin Gesetze einhalten muss, die anderen App-Entwicklern und digitalen Diensten einen besseren Zugang zu iPhone-Nutzern ermöglichen sollen.

Apple hat die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023, seinen App Store und sein iOS-Betriebssystem als Gatekeeper-Dienste zu bezeichnen, angefochten und argumentiert, dass iPhone, iPad, Mac, Apple Watch und Apple TV getrennt und nicht als eine einzige Plattform behandelt werden sollten.

Das Gericht wies dieses Argument zurück und stellte fest, dass die App-Stores alle die gleiche Funktion erfüllen, nämlich die Verbindung von Entwicklern mit Endbenutzern.

„Unabhängig von den betreffenden Geräten verfolgen diese Stores den gleichen Zweck, nämlich App-Entwickler mit Endnutzern zu verbinden, um den Vertrieb von Softwareanwendungen zu erleichtern“, heißt es in dem Urteil.

In einer Erklärung sagte ein Apple-Sprecher: „Wir sind fest davon überzeugt, dass das Mandat des DMA über das Rechtmäßige und Verhältnismäßige hinausgeht und die Gefahr besteht, dass der jahrzehntelange Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit, den wir aufgebaut haben, zu untergraben droht und unsere Benutzer neuen Risiken ausgesetzt werden.“

„Wir werden uns weiterhin für die Innovation und den Datenschutz einsetzen, die unsere europäischen Kunden verdienen.“

Die rechtliche Anfechtung von Apple zum Thema „Interoperabilität“ läuft noch

Das Urteil bedeutet, dass Apple sich weiterhin an das Gesetz halten muss, das von dem Unternehmen verlangt, seinen Produkten zu gestatten, alternative Marktplätze für den Kauf von Apps zu hosten, Entwicklern mehr Freiheit beim Empfang von Zahlungen zu geben und den Softwarebetrieb zwischen iOS und anderen Anbietern zu verbessern.

Apple hat jedoch beim selben Gericht eine gesonderte Berufung zur Frage der Interoperabilität eingelegt.

Der Digital Markets Act verlangt von Apple, Teile von iOS in die Lage zu versetzen, sich in konkurrierende Apps, Geräte und Dienste zu integrieren, damit sie nahtloser mit dem iPhone zusammenarbeiten können, so wie es die eigenen Geräte von Apple tun.

Dazu gehört, dass Drittentwicklern besserer Zugriff auf Funktionen wie Benachrichtigungen, Gerätekopplung, Dateiübertragungen und andere Systemfunktionen gewährt wird, die traditionell am besten mit Apples eigenen Produkten funktionieren.

Apple argumentiert, dass die Anforderungen den in iOS integrierten Datenschutz- und Sicherheitsschutz schwächen könnten, indem sie das Unternehmen dazu zwingen, sensible Technologien der Konkurrenz zugänglich zu machen. Nach Ansicht der Europäischen Kommission sind die Maßnahmen erforderlich, um zu verhindern, dass Apple seine eigenen Produkte ungerechtfertigt bevorzugt, was den Verbrauchern die Wahlmöglichkeiten einschränkt.

Das jüngste Urteil stellt einen weiteren Rückschlag für Big-Tech-Unternehmen dar, die die Bemühungen der Europäischen Union zur Regulierung digitaler Plattformen und Dienste in Frage stellen.

Letzte Woche hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Berufung von Google gegen eine Kartellstrafe in Rekordhöhe von 4,1 Milliarden Euro wegen seines mobilen Betriebssystems Android abgewiesen und damit die Feststellung der Europäischen Kommission bestätigt, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, indem es Smartphone-Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat.

Apple kann gegen das Urteil vom Mittwoch beim Gerichtshof der Europäischen Union Berufung einlegen, jedoch nur in Rechtsfragen, die das Gericht festgestellt hat.

Zusätzliche Quellen • AFP

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