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Was tun, wenn der Nachbar Äste über den Zaun wirft?

wochentlich.deBy wochentlich.de6 November 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Nachbarschaftsrecht

Was tun, wenn der Nachbar Äste über den Zaun wirft


Aktualisiert am 06.11.2025 – 20:52 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Wenn der Nachbar seine Äste über den Zaun wirft, sorgt das oft für Probleme. (Quelle: manassanant pamai/imago)

Überhängende Äste und über den Zaun geschleuderter Baumschnitt sorgen häufig für Zündstoff in der Nachbarschaft. Was Sie dagegen tun können und dürfen.

Dicht an der Grundstücksgrenze stehende Bäume und Sträucher haben schon so manche – vormals gute – Nachbarschaften entzweit. Eskaliert ein solcher Nachbarschaftsstreit, landet er nicht selten vor Gericht. Und das kostet nicht nur Geld, sondern Zeit und vor allem Nerven. Wir haben uns angesehen, wie Sie den Frieden in Ihrer Nachbarschaft bewahren und wiederherstellen können.

Wenn Sie überhängende Äste und Zweige als störend empfinden, ist es ratsam, möglichst früh das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen. Bleiben Sie sachlich und ruhig und suchen Sie gemeinsam nach einem Kompromiss.

Sind Sie selbst der Grundstückseigentümer, dessen Bäume und Sträucher über die Grundstücksgrenze hinauszuwachsen beginnen, empfiehlt es sich ebenfalls, frühzeitig ein Gespräch mit der Nachbarschaft zu führen. Klären Sie ab, ob ein Baumschnitt durchgeführt werden soll und wenn ja, wer die Arbeiten übernimmt und wer die Gartenabfälle dann entsorgt.

Ist bereits ein Konflikt im Gange, lassen Sie sich auf keinen Fall zu emotionsgesteuerten Handlungen hinreißen. Wenn Sie störende Äste und Zweige entfernen, dann bitte nur unter den rechtlich zulässigen Bedingungen. Den Baumschnitt über den Zaun zum vermeintlichen Eigentümer zurückzuwerfen ist keine gute Idee, denn die Pflicht zur Entsorgung der Äste und Zweige hat laut Gesetz derjenige, der sie entfernt hat.

Landen Zweige und Äste aus der Nachbarschaft auf Ihrem Grundstück, handelt es sich also um ein rechtswidriges Verhalten des Verursachers. Fertigen Sie am besten eine Fotodokumentation an, die die Rechtslage übersichtlich darstellt, und wenden Sie sich an die Polizei und/oder das zuständige Ordnungsamt, sofern eine Klärung im Vieraugengespräch erfolglos bleibt.

Bitte denken Sie daran, Ihre Rechtsschutzversicherung zu konsultieren, bevor Sie den Rechtsweg im Rahmen einer Anzeige mit eventuell folgendem Gerichtsprozess beschreiten.

Die maßgebliche Vorschrift für das eigenverantwortliche Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern, die im Eigentum eines anderen stehen, ist § 910 BGB. Der Norm zufolge darf ein Grundstückseigentümer vom Nachbarn herüber ragende Wurzeln und Zweige abschneiden und behalten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Eine Beeinträchtigung eines Grundstücks kann zum Beispiel durch eine übermäßige Verschattung entstehen, die den Gemüsegarten am Gedeihen hindert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat weiterhin darauf verwiesen, dass „die Verantwortung dafür, dass Äste und Zweige nicht über die Grenzen des Grundstücks hinauswachsen, bei dem Eigentümer des Grundstücks liegt, auf dem der Baum steht; er ist hierzu im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung seines Grundstücks gehalten“.

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