„Wirtschaftskriminelle und Steuerhinterzieher mit Ressourcen wie teuren Anwaltskanzleien werden zu schnell aus Strafverfahren entlassen“, sagte Anne Brorhilker, die frühere Hauptanklägerin im deutschen Cum-Ex-Verfahren, die Anfang des Jahres zurücktrat, in einem Interview. „Die Finanzlobby in Deutschland ist so stark und hat so viele Ressourcen, ihre Interessen durchzusetzen, dass ein Gegengewicht nötig ist“, fügte sie mit Blick auf ihren Karrierewechsel zur NGO Finanzwende hinzu.
Im Rahmen der Cum-Ex-Ermittlungen wurden in 11 Verfahren gegen insgesamt 18 Angeklagte Anklagen erhoben, insgesamt sind 133 Verfahren gegen rund 1.700 Angeklagte anhängig, wie die Staatsanwaltschaft Köln mitteilt, die die Ermittlungen leitet. Laut Handelsblatt wurde seit dem Rücktritt des Chefanklägers Brorhilker im April jedoch keine einzige Anklage erhoben.
Das schleppende Verfahren liegt laut Brorhilker, der ab 2013 an den Ermittlungen beteiligt war, einerseits an der Nähe zwischen Wirtschaft und Politik, andererseits an strukturellen Problemen wie zu wenigen Ermittlern, einem veralteten IT-System und zu hoher Bürokratie und mangelnde Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
„Es war mir nicht möglich, eine Videokonferenz mit allen meinen Ermittlern zu organisieren oder alle in einer E-Mail zusammenzufassen“, sagte Brorhilker mit Blick auf die Datenschutzgesetze in verschiedenen Bundesländern. „Das ist völlig absurd, das ist eine Grundfunktion, die in Deutschland nicht funktioniert.“
Während andere europäische Länder wie Dänemark und Frankreich deutlich mehr politischen Willen bei der Verfolgung des Steuerbetrugsskandals an den Tag gelegt hätten, habe der deutsche Gesetzgeber laut Brorhilker zuletzt einen Durchbruch unwahrscheinlicher gemacht.
Das im Oktober in Kraft getretene sogenannte Vierte Bürokratieabbaugesetz verkürzt die Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen und Rechnungen, die im Strafverfahren als wichtige Beweismittel dienen können, von zehn auf acht Jahre, wobei die Verjährungsfristen bestehen bleiben 15 Jahre.
Gerade im Hinblick auf die Cum-Cum-Ermittlungen „ist das bitter“, sagte Brorhilker und fügte hinzu, dass die deutschen Staatsanwälte im Gegensatz zu ihren ausländischen Kollegen etwa 99 Prozent der Fälle, die den deutschen Staat schätzungsweise fast 30 Euro gekostet hätten, noch nicht untersucht hätten Milliarde.
„Dieses Gesetz bedeutet, dass wir von diesem Geld wahrscheinlich nie wieder etwas sehen werden“, sagte sie.
