Freiwillige Wehrpflicht
Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt sprunghaft an
Aktualisiert am 06.10.2026 – 08:21 UhrLesedauer: 2 Min.
Verteidigungsminister Pistorius setzt auf die freiwillige Wehrpflicht. Doch immer mehr junge Erwachsene erteilen dem Kriegsdienst eine Absage.
Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland steigt weiter steil an. Von Januar bis Ende August dieses Jahres seien bereits 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingegangen, berichten die Funke Mediengruppe und das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Sprecherin der Behörde.
Damit liegt die Zahl der Anträge schon jetzt dreimal höher als im gesamten Jahr 2025, für das das Bundesamt 3.879 Anträge registrierte. Wie stark der Trend ist, zeigt ein Vergleich mit der Halbjahresbilanz: Bis Ende Juni 2026 hatte das Bundesamt den Eingang von 5.862 Anträgen gemeldet. Innerhalb von nur zwei Monaten hat sich seitdem die Zahl also verdoppelt.
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Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hatte zu Jahresbeginn ein neues Wehrpflichtmodell eingeführt. Es basiert auf Freiwilligkeit. 18-Jährige eines Jahrgangs erhalten einen Fragebogen von der Bundeswehr. Männer müssen das Schreiben beantworten, für Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Melden sich nicht genügend Freiwillige eines Jahrgangs, kann die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht wieder eingeführt werden. Am Wochenende fanden bundesweit zahlreiche Kundgebungen gegen die Einberufung statt.
Reaktion auf veränderte Sicherheitslage
Hintergrund für den Anstieg dürften die angespannte Sicherheitslage und das Gesetz über den neuen Wehrdienst sein, das zum 1. Januar in Kraft trat. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe rekrutiert werden. Bleibt der Personalaufwuchs der Bundeswehr hinter den gesetzlich festgelegten Zielvorgaben zurück, kann der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht beschließen.
Die Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, bleibt aber weiter im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung bleibt laut Bundesamt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern.
Das Bundesamt berichtet allerdings von massiven Problemen bei vielen Anträgen. Aktuell werde eine „hohe Zahl an fehlgeleiteten Anträgen beobachtet, die mit nicht anerkennungsfähigem Inhalt eingehen und unbearbeitet zurückgesandt werden müssen“, sagte die Sprecherin der Funke Mediengruppe. Es kursierten wiederkehrend Falschinformationen zum Weg und Inhalt einer Antragstellung, unter anderem in den sozialen Medien.