Gut zu wissen

Gebrauchtwagen-Garantie: Worauf Sie achten sollten


18.05.2026 – 10:51 UhrLesedauer: 2 Min.

Mehrere Gebrauchtwagen: Beim Kauf kommt es auf das Thema Garantie an. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON)

Gebrauchtwagen sind sehr beliebt, aber was ist eigentlich bei einem Defekt? Nicht in jedem Fall gibt es eine Garantie fürs Fahrzeug.

Garantieleistungen werden gern falsch verstanden und als gesetzliche Pflicht gesehen. Tatsächlich gibt es deutliche Unterschiede zwischen einer (freiwilligen) Garantie und einer Gewährleistungspflicht (beim Fahrzeug Sachmängelhaftung). Was Autofahrer oft nicht wissen, was aber trotzdem wichtig ist, klärt dieser Beitrag.

Hat jeder Gebrauchtwagen Garantie?

Nicht bei jedem Gebrauchtkauf gibt es eine Garantie. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusage, die wahlweise vom Händler oder Hersteller gewährt wird. Rechtlich verpflichtend ist nur die Sachmängelhaftung, die allerdings oft fälschlicherweise als Garantie bezeichnet wird.

Auch die Rolle des Verkäufers ist entscheidend. Wenn ein Unternehmer (selbstständig, gewerblicher Händler) den Wagen verkauft, kann die Sachmängelhaftung auf zwölf Monate reduziert, aber nicht ausgeschlossen werden. Verkauft eine Privatperson ein Fahrzeug an eine andere Privatperson, darf die Sachmängelhaftung rechtlich gesehen ausgeschlossen werden.

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Was gilt beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson?

Besondere Vorsicht ist beim Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson geboten, denn der Verkäufer schließt in der Regel die Sachmängelhaftung durch entsprechende Formulierungen im Kaufvertrag aus.

Typisch sind Sätze wie „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Sie führen dazu, dass der Käufer bei einem späteren Defekt keinen Anspruch geltend machen kann.

Wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder gelogen hat, greift der Ausschluss nicht, der Privatverkäufer haftet. Die Beweislast liegt jedoch beim Käufer, was die Durchsetzung der eigenen Ansprüche erschwert.

Was ist von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt?

Wird eine freiwillige Gebrauchtwagengarantie gegeben, hängen die Leistungen von den Versicherungsbedingungen im Garantievertrag ab. Typisch sind die Funktionsfähigkeit von Motor, Getriebe und Elektrik.

Verschleißteile sind hingegen vom Schutz ausgenommen. Bauteile wie Bremsbeläge, Reifen oder Batterien müssen bei einem Defekt vom Besitzer selbst bezahlt werden. Viele Verträge setzen außerdem auf eine Selbstbeteiligung, die sich an der Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs orientiert.

Je mehr Kilometer gefahren wurden, desto geringer ist der Prozentsatz an Materialkosten, die von der Versicherung übernommen werden.

Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlicher Anspruch. Sie besagt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei sein muss. Wenn in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf ein Fehler auftritt, wird bei einem Händlerkauf immer vermutet, dass der Mangel bereits vorhanden war. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, was den Käufer schützt.

Die Garantie hingegen ist ein Versprechen für die Zukunft, denn sie sichert zu, dass das Fahrzeug über einen bestimmten Zeitraum funktionsfähig bleibt. Hierbei ist es egal, ob der Defekt beim Kauf bereits vorlag oder erst später entstanden ist.

So kann man sich als Privatperson absichern

Um das Risiko beim Privatkauf zu minimieren, sollte man auf einen schriftlich festgehaltenen Kaufvertrag bestehen. Hier werden alle mündlichen Zusagen niedergeschrieben. Wichtig ist, Merkmale wie die Unfallfreiheit oder den aktuellen Kilometerstand als zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs aufzunehmen.

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