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Auto

Was verboten ist – Bußgelder drohen

wochentlich.deBy wochentlich.de26 September 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Was verboten ist – Bußgelder drohen
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Musik und Telefon am Ohr

Kopfhörer beim Autofahren – das ist erlaubt, das ist verboten


Aktualisiert am 26.09.2025 – 12:13 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Mit Kopfhörern im Auto: Grundsätzlich ist das erlaubt – jedoch sollten Sie beim Fahren die Hände am Lenkrad haben. (Quelle: Jo Kirchherr/imago-images-bilder)

Musikhören oder Telefonieren am Steuer: Wer nicht das gesamte Auto beschallen möchte, greift zum Kopfhörer. Das ist jedoch nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Das Handy während des Autofahrens in der Hand zu halten, ist verboten. Kopfhörer bieten sich also in der Theorie an, um Telefongespräche während der Fahrt zu führen – oder um Lieblingsmusik direkt auf die Ohren zu bekommen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Rein rechtlich gibt es keine Regelung, die es Ihnen als Autofahrer verbieten würde, am Steuer Kopfhörer zu verwenden. Dasselbe gilt übrigens auch für Fahrradfahrer. Doch die Straßenverkehrsordnung (StVO) nennt in § 23 eine Einschränkung. Dort heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht (…) beeinträchtigt werden.“

Sie müssen also, auch rein rechtlich, in der Lage sein, den Verkehr um Sie herum wahrzunehmen. Folgende Punkte sind deshalb wichtig:

Da das Tragen von Kopfhörern nicht verboten ist, drohen Ihnen zunächst keine Strafen. Anders verhält es sich, wenn Sie aufgrund der Ablenkung eine Ordnungswidrigkeit begehen oder sogar einen Unfall bauen: Wenn Sie beispielsweise eine Sirene überhören und dadurch einem Rettungswagen im Einsatz keinen Platz machen, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von mindestens zehn Euro vor.

Drastischer sind die Folgen, wenn Sie durch zu laute Musik oder ein Telefonat so abgelenkt sind, dass Sie einen Unfall bauen und jemand Schaden nimmt: Kommt ein Gutachter beispielsweise aufgrund von Zeugenaussagen zu dem Ergebnis, dass Sie abgelenkt waren, kann Ihr Versicherer Ihnen unter Umständen eine Teilschuld zuweisen.

Die Versicherung kann dann die Leistung teilweise oder komplett verweigern. Ein Unfall wirkt sich häufig auf Ihre Kfz-Versicherung aus: Sie rutschen in der Kfz-Haftpflichtversicherung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse – der Beitrag steigt.

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