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Was Jecken zum Karneval wissen sollten

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Februar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Was Jecken zum Karneval wissen sollten
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Die Stadt will mit mobilen Toiletten und hohen Bußgeldern dem Wildpinkeln entgegenwirken. Das Konzept „Glasverbot – scherbenfreie Altstadt“ wird fortgeführt.

Die heiße Phase des Karnevals steht bevor: Ab Altweiberdonnerstag (8. Februar) wird in Düsseldorf gefeiert und geschunkelt. Damit Sicherheit und Sauberkeit gewährleistet sind, hat sich die Stadt vorbereitet. Mit mehr als 500 öffentlichen Toiletten und hohen Bußgeldern soll dem Wildpinkeln entgegengewirkt werden. Das Konzept „Glasverbot – scherbenfreie Altstadt“ wird fortgeführt. Auch die Feuerwehr ist unter anderem mit vier temporären medizinischen Erstversorgungseinrichtungen sowie mobilen Feuer- und Rettungswachen gerüstet, um etwa bei Verletzungen oder übermäßigem Alkoholkonsum zügig Erste Hilfe leisten zu können.

Ordnungsdezernentin Britta Zur kündigte an, dass mehr als 200 Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit dem Personal privater Sicherheitsdienste an Karneval unterwegs sein werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Karnevalisten „sicher und scherbenfrei schunkeln können, gleichzeitig aber auch der Jugendschutz gewahrt wird“. Auch sollen sie auf die Einhaltung des Glasverbots achten und gegen Wildpinkler vorgehen. An Rosenmontag sind sogar 230 Einsatzkräfte im Dienst.

Insgesamt wird die Stadt 506 temporäre Toiletten in der Altstadt aufstellen. Dabei handelt es sich um drei Toilettencontainer mit jeweils 16 Kabinen, 82 sogenannte Cross-Urinale (mit jeweils fünf einzelnen Urinalen) sowie insgesamt 48 „Dixis“, wovon acht behindertengerecht sind. Das Bußgeld für Wildpinkeln bleibt bei 150 Euro, hinzu kommen Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro.

Glasverbot wird an 16 Zugangspunkten kontrolliert

Bereits zum 14. Mal setzt die Stadt das Konzept der scherbenfreien Altstadt um. Seit Einführung des Glasverbots 2011 sei die Anzahl der Schnittverletzungen an den tollen Tagen drastisch zurückgegangen. Das Glasverbot gilt für den Kern der Altstadt an Altweiber (8. Februar) von 8 bis 5 Uhr am Freitag sowie von Karnevalssonntag (11. Februar) ab 12 Uhr bis Veilchendienstag (13. Februar) 5 Uhr.

Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Besucher der Altstadt keine Glasbehältnisse bei sich haben. Auch dürfen ansässige Händler und Außengastronomiebetriebe während der „tollen Tage“ keine Waren in Glasbehältnissen verkaufen. An insgesamt 16 Zugangspunkten zur Altstadt erfolgen Kontrollen, an denen Glasbehältnisse entsorgt werden können.

Bei der Feuerwehr stehen rund 150 Einsatzkräfte jeweils an Altweiber und Rosenmontag zusätzlich zu den regulären 200 Kräften bereit. Um den Rettungsdienst und Krankenhäuser zu entlasten, setzt die Feuerwehr auf insgesamt vier temporäre Erstversorgungseinrichtungen im Rathausinnenhof, an der Neanderkirche, am Marktplatz und am Rathausufer. Dazu werden zwei mobile Feuer- und Rettungswachen in der Altstadt eingerichtet und mobile Erstversorgungstrupps in der Altstadt im Einsatz sein.

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