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Was das für Verbraucher bedeutet

wochentlich.deBy wochentlich.de17 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Was das für Verbraucher bedeutet
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EU lockert Regeln

Gentechnik bald ohne Kennzeichnung im Regal – was bedeutet das?


17.06.2026 – 15:15 UhrLesedauer: 2 Min.

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Klare Kante: Siegel „Ohne GenTechnik“ auf einer Packung Käse. (Quelle: IMAGO/Mario Hösel/imago)

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Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen in der EU bald nicht mehr als solche gekennzeichnet sein. Was genau das für Verbraucher jetzt bedeutet.

Das Europäische Parlament hat für eine Lockerung der Gentechnikregeln gestimmt. Künftig dürfen in der EU per Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel auch ohne spezielle Kennzeichnung in Supermärkten und Discountern verkauft werden. Aber was genau bedeutet das jetzt?

Worum genau geht es bei der Verordnung?

Bei dem Vorhaben geht es um „neue genomische Techniken“ (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Künftig soll es rechtlich zwei Kategorien geben. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden (NGT1), sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden.

  • Milch: Neue Kennzeichnungspflicht im Supermarkt
  • Lindt: Hersteller verhandelt mit Edeka – und kündigt Preissenkungen an

Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden (NGT2), gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt.

Was bedeuten die neuen Regeln für Verbraucher?

Für Verbraucher bedeutet das vor allem, dass die Transparenz im Supermarkt oder Discounter nicht mehr so gegeben ist wie zuvor. Wer bewusst auf gentechnisch veränderte Lebensmittel verzichten will, muss sich künftig an Siegeln wie „Ohne GenTechnik“ orientieren – die Hersteller allerdings ausschließlich auf freiwilliger Basis ausweisen können.

Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand gelten zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen nicht als grundsätzlich gefährlicher für die Gesundheit als konventionell gezüchtete Pflanzen. Vor einer Zulassung werden sie umfassend auf mögliche Risiken wie Giftstoffe, Allergene oder Veränderungen der Nährstoffzusammensetzung geprüft.

Kontrovers diskutiert werden jedoch mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Landwirtschaft. Dazu gehören etwa die Ausbreitung veränderter Gene auf Wildpflanzen, die Entstehung resistenter Schädlinge oder der Einfluss auf die biologische Vielfalt. Zudem kritisieren manche Experten die wirtschaftlichen Folgen, etwa eine stärkere Abhängigkeit von Saatgutkonzernen.

Viel Widerstand gegen EU-Vorstoß

Vor diesen Folgen warnen auch Interessenverbände und sogar Vertreter der Lebensmittelindustrie immer wieder. Erst Anfang Mai hatten etwa der Bio-Verband Demeter, die Drogeriemarktkette dm und weitere Händler wie Rewe in einem offenen Brief an das EU-Parlament appelliert, gentechnisch veränderte Lebensmittel besser zu kennzeichnen.

Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Außerhalb der EU kann man nach Angaben des Europäischen Parlaments zum Beispiel derart veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf kaufen sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.

Deutschland war gegen die Änderung der Kennzeichnungspflicht gewesen. Auch Abgeordnete aus den europäischen Fraktionen der Grünen, Sozialdemokraten und der Linken hatten versucht, die Änderungen zu stoppen, aber scheiterten damit nun endgültig im Parlament.

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