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You are at:Home»Auto»Was darf in die Garage und was nicht? Hohe Strafen drohen
Auto

Was darf in die Garage und was nicht? Hohe Strafen drohen

wochentlich.deBy wochentlich.de31 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Was darf in die Garage und was nicht? Hohe Strafen drohen
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Weit verbreitet, aber nicht erlaubt

Garagenbesitzern drohen in diesem Fall hohe Strafen


Aktualisiert am 26.12.2025Lesedauer: 2 Min.

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Das Auto parkt draußen: Wenn ihm in der Garage der Platz verstellt ist, droht ein hohes Bußgeld. (Quelle: U. J. Alexander/imago-images-bilder)

In der Garage könne man abstellen, was man will – dieser Irrglaube kann teure Folgen haben. Denn was in die Garage darf und was nicht, ist genau geregelt.

Eigentlich ist es ganz einfach: In der Garage darf das Auto stehen – und sonst nichts. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Garage gemietet haben oder Eigentümer sind. Streng genommen muss das abgestellte Auto sogar fahrtüchtig und zugelassen sein. Einen abgemeldeten Oldtimer zum Beispiel abzustellen, ist in der Regel nicht erlaubt.

Nach dieser Verordnung ist es sogar verboten, Garagen als Lager- oder Abstellräume zu nutzen. Ausnahmen kann es nur geben, wenn eine entsprechende Sondergenehmigung erteilt wurde. Auch ohne diese Genehmigung dürfen neben dem Auto zwar weitere Dinge in einer Garage lagern – sie müssen aber als Kfz-Zubehör anerkannt sein. Dazu gehören etwa Reifen, Kindersitze, eine Dachbox oder Werkzeug. Auch ein Motorrad wird in einer Pkw-Garage in der Regel geduldet, sofern es das Parken von Autos nicht be- oder verhindert. Vermieter von Garagen können dort aber das Abstellen von Fahrrädern verbieten. Daran wären Mieter dann gebunden.

Spätestens wenn in einer Garage kein ausreichender Platz mehr für ein Auto ist, kann man von einer Zweckentfremdung reden. Vor allem, wenn die gelagerten Gegenstände keinen Bezug zum Auto haben. Gartenmöbel, Grill, Angelausrüstung oder ein Sportboot sind also eigentlich tabu. Auch als Bastel-, Tischler- oder Autowerkstatt ist die Garage nicht gedacht.

Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung für Kfz-Garagen können die Gemeinden dem Garagenbenutzer oder -eigentümer ein Bußgeld auferlegen. 500 Euro gelten als übliche Strafe. Allerdings: Solche Garagenkontrollen werden selten durchgeführt.

Wo aber allzu häufig Grill und Gartenmöbel die Garage blockieren, können Parkplätze auf der Straße knapp werden. In solchen Fällen haben Ordnungsämter zuletzt durchaus groß angelegte Garageninspektionen durchgeführt und dabei viele Bußgelder verteilt.

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