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Finanzen

Warum die Bezüge sinken könnten

wochentlich.deBy wochentlich.de23 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Warum die Bezüge sinken könnten
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Versorgung vor Reformen

Beamten drohen jetzt niedrigere Pensionen


23.06.2026 – 15:47 UhrLesedauer: 4 Min.

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Älteres Paar rechnet: Beamte sollen Reformen nachholen, die Rentner bereits hinter sich haben. (Quelle: Daniel de la Hoz/getty-images-bilder)

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Die Rentenkommission macht auch Reformvorschläge für die Pensionen. Millionen Beamte müssen sich auf Einschnitte bei ihrer Altersversorgung einstellen.

Nicht nur auf Deutschlands Rentner kommen Änderungen zu. Auch Beamte müssen sich auf Reformen bei ihrer Altersversorgung einstellen. Denn die Rentenkommission empfiehlt, alle Rentenreformen auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Auch eine Sonderregel bei der Berechnung von Pensionen könnte verschärft werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorschläge vollständig umzusetzen. Für viele Beamte dürfte das langfristig niedrigere Pensionen bedeuten.

Warum die Kommission Handlungsbedarf sieht

Aus Sicht der Rentenkommission haben Rentner und Beamte die Lasten früherer Reformen bislang nicht im gleichen Umfang getragen. Konkret verweisen die Experten in ihrem Abschlussbericht darauf, dass das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem Jahr 2000 durch verschiedene Reformen um rund zehn Prozent gesunken sei.

Der für Beamtenpensionen maßgebliche Ruhegehaltshöchstsatz hingegen sei im selben Zeitraum nur um rund fünf Prozent reduziert worden. „Dieser Unterschied sollte ausgeglichen werden“, schreibt die Kommission.

Rentenreformen sollen künftig auch für Beamte gelten

Die Experten empfehlen daher, alle bereits erfolgten und alle künftigen Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung „wirkungsgleich“ auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Das betrifft ausdrücklich Änderungen der Regelaltersgrenze und der Rentenanpassung.

Welche Folgen das haben könnte, zeigt ein Blick auf die übrigen Vorschläge der Rentenkommission. So soll das Renteneintrittsalter künftig an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dadurch könnte die Regelaltersgrenze langfristig über 67 Jahre hinaus steigen. Welcher Jahrgang als erster von der Rente mit 70 betroffen wäre, lesen Sie hier. Nach den Vorstellungen der Kommission müsste das höhere Renteneintrittsalter dann auch für Beamte gelten.

Geringere Pensionserhöhungen möglich

Gleichzeitig empfiehlt die Kommission, den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor wieder wirken zu lassen und ihn sogar zu verschärfen. Dadurch würden Rentenerhöhungen ab 2032 geringer ausfallen, wenn weiterhin immer mehr Rentner auf immer weniger Beitragszahler kommen. Auch diese Entwicklung soll nach dem Willen der Experten auf die Beamtenversorgung übertragen werden.

Für Beamte bedeutet das: Pensionen würden zwar weiterhin steigen, könnten aber künftig langsamer wachsen als bisher. Anders als Rentenerhöhungen erfolgen Pensionserhöhungen nicht automatisch jedes Jahr nach einer festgelegten Formel, sondern durch neue Besoldungsgesetze des Bundes oder der Bundesländer. In der Praxis orientieren sich diese Erhöhungen stark an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes.

Sonderregel soll verschärft werden

Und noch eine Empfehlung dürfte Auswirkungen auf die Höhe der Beamtenpensionen haben: die Verlängerung der sogenannten Wartezeit. Anders als die gesetzlichen Renten berechnet sich die Beamtenversorgung nicht auf Grundlage aller Arbeitsjahre, sondern nur auf Basis des Bruttogehalts aus dem Amt, in dem die Beamten während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand gearbeitet haben.

Das bedeutet: Wer vor dem Ruhestand noch befördert wird, muss lediglich zwei Jahre im letzten Amt verbracht haben (die Wartezeit), damit die spätere Pension auf Grundlage dieser höheren Besoldungsgruppe berechnet wird. Die Kommission kritisiert diese Regelung. Sie hält sie im Vergleich zur Berechnung der gesetzlichen Rente für „besonders begünstigend“ und empfiehlt deshalb, die Wartezeit von zwei Jahren deutlich zu verlängern – auf fünf bis zehn Jahre.

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