Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Der spanische Ex-Premierminister Zapatero verteidigt „Ehrlichkeit“ in der Anhörung wegen Bestechung, da der Richter entscheidet, dass bei ihm kein Fluchtrisiko besteht

17 Juni 2026

Rosa Elefant vor dem Brandenburger Tor – warum?

17 Juni 2026

EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren in Drittstaaten: Tumulte im Saal

17 Juni 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Wann Sie SMS Ihres Chefs nicht ignorieren dürfen
Finanzen

Wann Sie SMS Ihres Chefs nicht ignorieren dürfen

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Wann Sie SMS Ihres Chefs nicht ignorieren dürfen
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

An freien Tagen Nachrichten des Arbeitgebers lesen? Wann das von Beschäftigten erwartet werden kann, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

Beschäftigte müssen auch in ihrer Freizeit dienstliche SMS ihres Arbeitgebers lesen – wenn eine Betriebsvereinbarung vorsieht, dass ihre Dienste kurzfristig konkretisiert werden können. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 349/22) hervor, auf die das Fachportal „Haufe.de“ hinweist.

Im konkreten Fall war ein Rettungssanitäter im Dienstplan für einen unkonkreten Springerdienst eingetragen. Am Vortag des Springerdienstes teilte ihn der Arbeitgeber für einen Dienst mit Beginn um 6 Uhr ein – und versuchte den an diesem Tag vom Dienst befreiten Rettungssanitäter telefonisch darüber zu informieren. Als dies nicht gelang, sendete der Arbeitgeber dem Rettungssanitäter die Information per SMS.

Der Beschäftigte erschien am Folgetag allerdings erst um 7.30 Uhr zur Arbeit. Das wertete der Arbeitgeber als unentschuldigtes Fehlen – und zog die Stunden vom Arbeitszeitkonto ab. Zudem erteilte er dem Rettungssanitäter eine Ermahnung – und als es zu einem weiteren ähnlichen Vorfall kam, eine Abmahnung.

Der Sanitäter zog dagegen vor Gericht und verlangte vom Arbeitgeber die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte. Zudem sollten ihm die fehlenden Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Aus seiner Sicht war er nicht verpflichtet, sich während seiner Freizeit darüber zu informieren, wann er zu arbeiten habe.

Lesen der SMS keine Arbeitszeit

Damit hatte der Mann vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az.: 1 Sa 39 öD/22) zunächst Erfolg. Das anschließend mit dem Fall befasste Bundesarbeitsgericht sah die Sache allerdings anders: Auf Grundlage der betrieblichen Regelungen sei dem Rettungssanitäter bekannt gewesen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den folgenden Arbeitstag konkretisieren werde. In einem solchen Fall seien Beschäftigte durchaus verpflichtet, eine per SMS mitgeteilte Weisung auch in der Freizeit zur Kenntnis zu nehmen.

Entgegen der Annahme des LAG Schleswig-Holstein, dass auch das Lesen einer dienstlichen SMS in der Freizeit Arbeitszeit sei, handle es sich dem Bundesarbeitsgericht zufolge nicht um Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne.

Die Ruhezeit werde durch die Kenntnisnahme der Weisung nicht unterbrochen, so das Gericht. Schließlich könne der Beschäftigte den Zeitpunkt dafür frei wählen. Der eigentliche Moment der Kenntnisnahme der SMS stelle sich zudem als zeitlich derart geringfügig dar, dass nicht von einer „ganz erheblichen Beeinträchtigung der Nutzung der freien Zeit“ ausgegangen werden könne.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Industrie schickt Brandbrief nach Brüssel

17 Juni 2026

Ravensburger kauft Steiff: Spielzeugriese übernimmt Plüschtierfirma

17 Juni 2026

Traditionsbrauerei insolvent: 700-jährige Geschichte in Gefahr

17 Juni 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Rosa Elefant vor dem Brandenburger Tor – warum?

17 Juni 2026

EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren in Drittstaaten: Tumulte im Saal

17 Juni 2026

Kongo: Cristiano Ronaldo zum WM-Auftakt live im Free-TV

17 Juni 2026

Industrie schickt Brandbrief nach Brüssel

17 Juni 2026

Neueste Beiträge

An diese Regeln muss sich der Thronfolger in Eton halten

17 Juni 2026

Monsterwelle reißt Studentinnen in den Tod

17 Juni 2026

Studie belegt Zusammenhang zwischen Antibabypille und Essanfällen

17 Juni 2026

Recent Posts

  • Der spanische Ex-Premierminister Zapatero verteidigt „Ehrlichkeit“ in der Anhörung wegen Bestechung, da der Richter entscheidet, dass bei ihm kein Fluchtrisiko besteht
  • Rosa Elefant vor dem Brandenburger Tor – warum?
  • EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren in Drittstaaten: Tumulte im Saal
  • Kongo: Cristiano Ronaldo zum WM-Auftakt live im Free-TV
  • Industrie schickt Brandbrief nach Brüssel

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.