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Finanzen

Wacker gibt im Quadrate-Rechtsstreit nicht nach

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Dezember 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Wacker gibt im Quadrate-Rechtsstreit nicht nach
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Haferriegel vs. Schokolade

Wacker gibt im Quadrate-Streit mit Ritter Sport nicht nach

Aktualisiert am 12.12.2025 – 10:13 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ritter Sport sieht seine dreidimensionale Marke bedroht – und hat deshalb geklagt. (Archivbild) (Quelle: Uwe Anspach/dpa/dpa-bilder)

Quadratisch, praktisch – zu ähnlich? Durch einen Haferriegel sieht Ritter Sport seine Markenrechte verletzt. Einen Vergleich lehnt die Gegenseite ab. Nun liegt die Entscheidung bei den Richtern.

Im Rechtsstreit mit dem Schokoladenhersteller Ritter Sport um einen quadratischen Haferriegel lehnt das Mannheimer Unternehmen Wacker einen Vergleich ab. „Die Entscheidung ist getroffen: Wir stehen zu unserer Position und werden das Urteil abwarten“, sagte Geschäftsführer Matteo Wacker der Deutschen Presse-Agentur. Im November hatte das Landgericht Stuttgart durchblicken lassen, dass es eher den Argumenten der Wacker-Anwälte folgt – zugleich aber einen Vergleich angeregt, um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden. Die Entscheidung wird für den 13. Januar erwartet.

Der Hintergrund: Ritter Sport sieht durch den Riegel „Monnemer Quadrat Bio“ von der Mannheimer Firma seine seit 1996 geschützte dreidimensionale Marke bedroht. Das Unternehmen aus dem schwäbischen Waldenbuch fordert unter anderem, dass Wacker die bislang verwendete Verpackung nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen soll.

Wacker – ein Unternehmen mit rund 30 Mitarbeitern – hatte das Produkt vor rund einem Jahr auf den Markt gebracht. Die Verpackung des quadratischen Haferriegels ist nach eigenen Angaben von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnert aber auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel – obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger sind.

In erster Instanz droht dem Schokoladenhersteller eine Niederlage vor Gericht. Denn nach der vorläufigen Einschätzung der zuständigen Kammer liegt weder eine Verwechslungsgefahr noch Rufausbeutung vor. Der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer hatte bei der mündlichen Verhandlung gesagt, dass das Gericht deshalb dazu tendiere, die Klage abzuweisen.

Ritter-Sport-Anwalt Andreas Schabenberger widersprach der Auffassung der Kammer während der Verhandlung deutlich – und kündigte an, den Rechtsstreit fortzusetzen, falls Wacker an der quadratischen Form des Riegels festhalten sollte. Im Fall einer Unterlassung wäre man aber bereit, zum Beispiel auf Schadenersatz zu verzichten, sagte er damals.

Bereits vor der Klage hatte es Gespräche über Änderungen an der Verpackung gegeben – ohne Ergebnis. Wegen der verhärteten Fronten hatte das Gericht nochmals einen Vergleich ins Spiel gebracht: Egal, wie die Kammer entscheide: Die Gegenseite werde in Berufung gehen, sagte Kochendörfer. Der Rechtsstreit könnte sich über Jahre hinziehen.

Ritter Sport fordert von Wacker, die Verpackung rechteckig zu gestalten. „Aber warum sollten wir unser Produkt so krass verändern, wenn wir doch im Recht sind? Nur, damit das schnell vom Tisch ist?“, sagte Wacker. „Wir wollen ein Signal senden, dass man, auch wenn man der Kleinere ist, zu seinem Recht kommen kann.“

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