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Finanzen

Pflegegrad 1 auf dem Prüfstand

wochentlich.deBy wochentlich.de4 Mai 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Pflegegrad 1 auf dem Prüfstand
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Private Versicherer präsentieren Vorschläge

Pflegereform: Elementare Leistung in der Kritik


04.05.2026 – 16:50 UhrLesedauer: 3 Min.

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Hilfe im Alter: Die soziale Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/WORAWEE MEEPIAN/imago)

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Die privaten Krankenversicherer verlangen einen Kurswechsel in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Vor allem auf Menschen mit Pflegegrad 1 könnten einschneidende Reformen zukommen.

Der gesetzlichen Pflegeversicherung droht im kommenden Jahr ein Minus in Höhe von knapp fünf Milliarden Euro. Doch auch jenseits des Finanziellen steht die Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen: mehr Pflegebedürftige, ein großer Fachkräftemangel und ein komplexes Leistungssystem, das viele Versicherte überfordert.

Angesichts der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geplanten Pflegereform nutzt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) die derzeitige Aufmerksamkeit, um ein „Fünf-Punkte-Sofortprogramm“ für die Pflegeversicherung vorzulegen.

Pflegebudget soll Anträge reduzieren

Die Änderungsvorschläge sind dabei weitreichend. So plädiert der PKV-Verband unter anderem für die Einführung eines Pflegebudgets, das an die Stelle der heutigen stationären und ambulanten Sachleistungen treten soll. Dieses soll je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfallen.

„Die Versicherten entscheiden dabei selbst, wie sie ihre Pflege gestalten“, heißt es im Positionspapier. Pflegebedürftige können es sowohl für die Pflegekosten im Heim verwenden als auch die bisherigen Sachleistungen, wie die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes, damit bezahlen.

Die Beziehung eines Pflegegelds soll weiter möglich sein – dieses wird jedoch auf die Höhe des Budgetbetrags festgesetzt. Wer jedoch sein Budget für die Sachleistungen nicht ausschöpft, bekommt anteilig mehr Pflegegeld ausgezahlt. Der PKV-Verband illustriert dies an einem Beispiel: Angenommen, es steht ein Pflegebudget in Höhe von 800 Euro zur Verfügung, dann entfallen 400 Euro davon aufs Pflegegeld und 400 Euro auf Sachleistungen. Sollte das Sachleistungsbudget jedoch nur zur Hälfte genutzt werden, könnte das Pflegegeld beispielsweise um 200 auf 600 Euro steigen.

Durch die Einführung eines Pflegebudgets könnte die Zahl der Anträge reduziert und das System für die Versicherten verständlicher werden, zeigt sich der PKV-Verband überzeugt.

Nachbarschaftshilfe vereinfachen

Auch Ehrenamtliche sollen durch das Pflegebudget gestärkt werden. So soll die Hälfte des Budgets an ehrenamtlich Pflegende ausgezahlt werden können. Das können etwa Nachbarn sein, die zuvor einen Pflegekurs besucht haben.

Schon heute ist die sogenannte Nachbarschaftshilfe möglich. Pflegebedürftige können monatlich ihre 131 Euro aus dem Entlastungsbetrag für die ehrenamtliche Alltagsunterstützung nutzen. Wenn der Nachbar beispielsweise beim Einkaufen hilft, kann er dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Regelungen, wer für die Nachbarschaftshilfe infrage kommt, sind von Bundesland zu Bundesland jedoch unterschiedlich und für die Pflegebedürftigen schwer verständlich. Der PKV-Verband plädiert deshalb für eine bundesweit einheitliche Regelung. Es müsse konkret geregelt werden, „welche Personen unter welchen Voraussetzungen welche Leistungen erbringen dürfen und wie hoch die maximale Aufwandspauschale sein darf“, heißt es im Positionspapier.

Weitreichende Änderungen für Pflegegrad 1

Eine weitere einschneidende Veränderung fordert der PKV-Verband im Zusammenhang mit dem Pflegegrad 1. Dieser wurde im Jahr 2017 für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit eingeführt, die im Alltag zwar erste gesundheitliche Einschränkungen zeigen, jedoch kaum fremde Hilfe benötigen. Die Idee dahinter: Betroffenen soll ermöglicht werden, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu wohnen, statt in ein Pflegeheim umzuziehen. Die Pflegebedürftigkeit soll dadurch verzögert werden.

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