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Finanzen

Vorsicht bei Minikrediten – diese Gefahren drohen

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Januar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Vorsicht bei Minikrediten – diese Gefahren drohen
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Kredite unter 200 Euro können Verbraucher einfach in Anspruch nehmen. Aber Sie sollten vorsichtig damit umgehen, denn dahinter verbergen sich Risiken.

Auf den ersten Blick unterscheiden sie sich kaum von anderen Ratenkrediten: Minikredite, Kleinkredite oder Kurzzeitkredite. Je nach Anbieter müssen sie entweder verzinst oder ohne Zinsen in festgelegten Raten zurückgezahlt werden. In der Regel werden Klein- und Kurzzeitkredite online beantragt. Eine Schufa-Auskunft ist nicht nötig. Und genau hier lauern Gefahren für Verbraucher, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

Konsumentenkredite haben Vor- und Nachteile

Für Konsumentenkredite im Alltag werden häufig Ratenkäufe oder immer beliebter werdende Buy-Now-Pay-Later-Angebote genutzt – jetzt kaufen und später bezahlen. Diese Kleinstkredite helfen Menschen mit finanziellen Engpässen Produkte oder Dienstleistungen zu kaufen, die sie sich eigentlich nicht leisten können.

Normalerweise werden solche Kredite auch schnell und unbürokratisch gewährt. Bei der Rückzahlung erlauben die Anbieter unterschiedliche Bezahlmodelle, manche Konsumentenkredite müssen verzinst, andere zinsfrei zurückgezahlt werden. Doch dann gibt es noch eine weitere Kategorie von Krediten, die ebenso verlockend wie gefährlich sein können.

Zukünftiger Wert63.636 €

Wertverlust6.364 €

Gefahren vor Mini-, Klein- und Kurzzeitkrediten

Im Internet finden sich entsprechende Anbieter, die unkomplizierte Mini- oder Kleinkredite für unter 200 Euro vergeben – also Ratenkredite, ohne dass dafür Waren eingekauft werden. Was Verbraucher oft nicht wissen: Minikredite unter 200 Euro oder bei einer Rückzahlung innerhalb von drei Monaten unterliegen nicht der Verbraucherrichtlinie der EU.

Diese Kredite können ohne Bonitätsprüfung vergeben werden. Es gilt auch kein Recht auf Widerruf. Ein schriftlicher Vertrag, in dem die Kosten für Zinsen und weitere Leistungen geregelt sind, ist nicht vorgeschrieben. „Verbraucher sind daher nicht geschützt“, sagt Ulf Linke von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Anbieter solcher Darlehen sind nicht wie üblich dazu verpflichtet, in einem schriftlichen Vertrag umfassende Angaben zu den Kredit-Konditionen zu machen. Das kann es Kreditnehmern erschweren, die Verzinsung und die sonstigen Kosten des Kredits zu überblicken. Auch das 14-tägige Widerrufsrecht steht Verbrauchern bei Klein- oder Kurzzeitkrediten nicht zu.

Intransparente Zusatzkosten

Da sich die Verbraucher, die Mikrokredite in Anspruch nehmen, häufig in einer akuten finanziellen Notlage befinden und das Geld schnell benötigen, nehmen sie zusätzliche Kosten oder spezielle Pakete, wie etwa eine Bonitätsverbesserung, in Kauf. „Ohne diese Pakete macht der Abschluss für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig keinen Sinn“, sagt Verbraucherschützer Marcus Köster von der Verbraucherzentrale NRW.

Anbieter und Verbraucherschützer sind unterschiedlicher Meinung darüber, ob die Kosten für solche Pakete zu den Kreditkosten zählen oder nicht. „Tun sie dies, wird sich schon allein deshalb in vielen Fällen die Frage stellen, ob diese Kosten nicht sittenwidrig hoch sind“, sagt Köster. Die Unternehmen lassen sie aber gerne außen vor. Bei sittenwidrig hohen Kosten verlöre ein Kreditvertrag seinen rechtlichen Bestand, der Kunde müsste dann nur das Geld zurückbezahlen, das er tatsächlich bekommen hat, ohne Zinsen oder weitere Kosten.

Aufklärung bleibt vorerst noch gefragt

Die BaFin weist darauf hin, dass Kreditverträge mit Schutzrechten für Verbraucher einen schriftlichen Vertrag umfassen mit allen Angaben zu den Kredit-Konditionen, die eine nochmalige Prüfung der Kreditaufnahmen ermöglichen sollen. Ebenso gilt das Widerrufsrecht.

Wer schlechte Erfahrung mit Mini- oder Kleinkrediten gemacht hat, sollte sich zunächst an das betroffene Unternehmen wenden. Kann der Fall nicht geklärt werden, kann auch eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Außerdem nimmt die BaFin Beschwerden bei Verstößen gegen geltende Gesetze entgegen, kann aber keine Rechtsberatung für Einzelfälle übernehmen.

Ulf Linke von der BaFin zufolge wird die Verbraucherkreditrichtline aktuell überarbeitet. Geplant ist, dass künftig auch Klein- und Kurzzeitkredite davon erfasst werden.

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