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Verkaufsverbot für Handys und Notebooks von Lenovo in Deutschland

wochentlich.deBy wochentlich.de11 Mai 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Verkaufsverbot für Handys und Notebooks von Lenovo in Deutschland
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In einem Streit mit einem US-Konzern hat ein chinesischer Hersteller nun verloren. Die Konsequenzen sind gravierend.

Diverse Handys und Notebooks des chinesischen Herstellers Lenovo dürfen aktuell nicht mehr in Deutschland verkauft werden. Grund ist laut einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ eine Patentklage des US-Konzerns Interdigital.

Von dem Verkaufsverbot betroffen sind alle Lenovo-Produkte, die mit WWAN-Modul (Wireless Wide Area Network) ausgestattet sind. Dazu zählen neben Smartphones und Handys der Marke Motorola Mobility – ein Konzern der Lenovo Group – Notebooks und Tablets von Lenovo, die mit einem Mobilfunkzugang ausgestattet sind. Kurz: Alle Elektroartikel mit WWAN-Modul.

Grund des Verkaufsverbots

Laut Bericht wurde die Verhandlung vor dem Landgericht München (AZ: 7 O 12029/23) Anfang Mai durchgeführt – das Urteil sei jedoch noch nicht veröffentlicht. Allerdings hat die Klägerin Interdigital Informationen über die Verhandlung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

In der Mitteilung heißt es, dass Interdigital von einem Gericht in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen Lenovo erteilt wurde. Lenovo habe die Patentanweisung von Interdigital über 4G- und 5G-Geräte verletzt. Zudem sei Lenovo „ein unwilliger Lizenznehmer“. „Wir respektieren die Entscheidung des Münchner Gerichts, sind aber der Meinung, dass IDC selbst gegen die rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen an Lenovo zu lizenzieren“, zitiert die „Wirtschaftswoche“ Josh Schmidt, Chief Legal Officer bei Interdigital.

Gibt es noch Geräte im Handel?

Zwar kann Lenovo gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Laut Wirtschaftswoche hat jedoch das klagende Unternehmen eine über vier Millionen Euro hohe Kaution beim Landgericht München hinterlegt. Dadurch sei die „vorläufige Vollstreckung“ in Kraft getreten.

Das bedeutet: „Den Beklagten ist es [schon jetzt] verboten, patentverletzende Gegenstände in Deutschland anzubieten […] oder einzuführen. Zudem ist Schadensersatz zu bezahlen“, erklärt eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage der „Wirtschaftswoche“. Kurz: Ein deutschlandweites Vertriebsverbot für alle Lenovo-Geräte mit dem besagten WWAN-Modul.

Aber: Smartphones, Tablets und Notebooks von Motorola beziehungsweise Lenovo, die aktuell noch im Handel sind, müssen nicht aus den Regalen genommen werden. Sie dürfen noch verkauft werden.

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