Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Cyberkriminelle nehmen im Namen des Premierministers portugiesische Bürger mit gefälschten Vertraulichkeitsvereinbarungen ins Visier

23 Juni 2026

DWD warnt vor extremer Hitze in Köln – bis zu 38 Grad

23 Juni 2026

Merz kündigt vollständige Umsetzung der Renten-Vorschläge an

23 Juni 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Politik»Verfassungsgericht verhandelt über Klage von ARD und ZDF
Politik

Verfassungsgericht verhandelt über Klage von ARD und ZDF

wochentlich.deBy wochentlich.de23 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Verfassungsgericht verhandelt über Klage von ARD und ZDF
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Warum ist das ein Thema für Karlsruhe?

Das Bundesverfassungsgericht gilt als „Hüter des Grundgesetzes“. Rundfunk und Fernsehen sind ebenso wie die Presse in der deutschen Verfassung geschützt. In Artikel 5 heißt es: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Auf diese Rundfunkfreiheit berufen sich ARD und ZDF mit ihren Verfassungsbeschwerden.

Was hat sich seit Einlegung der Verfassungsbeschwerde geändert?

Seit Einreichung der Verfassungsbeschwerden hat die KEF ihre Berechnungen aktualisiert. In einem Zwischenbericht vom Februar 2026 empfahl sie eine Erhöhung des Beitrags auf 18,64 Euro ab 2027. Der Hauptgrund: Die Einnahmen entwickelten sich günstiger als erwartet. Nach Angaben der KEF gibt es mehr beitragspflichtige Wohnungen als ursprünglich angenommen. Am grundsätzlichen Finanzbedarf der Sender habe sich dagegen wenig geändert.

Hat Karlsruhe nicht schon mal über den Rundfunkbeitrag entschieden?

Stimmt. Es ist nicht das erste Mal, dass ARD und ZDF sich im Streit um den Rundfunkbeitrag an das Bundesverfassungsgericht wenden. Beim letzten Mal hatte Sachsen-Anhalt eine von der KEF vorgeschlagene Beitragserhöhung auf 18,36 Euro für die Jahre 2021 bis 2024 als einziges Bundesland blockiert. ARD, ZDF und das Deutschlandradio zogen daraufhin nach Karlsruhe – mit Erfolg.

Vergrößern des Bildes
Der erste Senat unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Harbarth verhandelt am Dienstag über die Sache. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)

Deutschlands höchste Richterinnen und Richter stellten im Sommer 2021 fest, dass Sachsen-Anhalt mit seiner Blockade die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt hatte. Den Klägern stünde ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Bis zu einer Neuregelung setzte das Gericht selbst die vorgesehene Erhöhung auf 18,36 Euro in Kraft.

Was sind diesmal die juristischen Knackpunkte?

Nach der früheren Karlsruher Rechtsprechung sei eine Abweichung von der KEF-Empfehlung zwar grundsätzlich erlaubt – sie müsse aber begründet sein, sagt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Experte des Deutschen Anwaltsvereins. Das Gericht werde wohl im aktuellen Fall klären müssen, ob eine solche Begründung vorlag – ARD und ZDF verneinen das.

Dadurch, dass die KEF ihre Empfehlung später änderte, stelle sich außerdem die Frage, welcher Zeitpunkt für die rechtliche Bewertung entscheidend ist, sagt Achelpöhler. „Haben die Länder rechtswidrig gehandelt, weil sie ohne die erforderlichen Gründe der KEF-Empfehlung nicht gefolgt sind, oder liegt keine Grundrechtsverletzung vor, weil nach der neueren KEF-Empfehlung eine Erhöhung erst 2027 notwendig ist und die Länder also nichts falsch gemacht haben, indem sie damals die Erhöhung verweigerten?“

Loading…

Loading…

Loading…

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Merz kündigt vollständige Umsetzung der Renten-Vorschläge an

23 Juni 2026

Studieren ohne NC? Das geht bei immer mehr Studiengängen

23 Juni 2026

Grünen-Politikerin hat höchste Nebeneinkünfte im Bundestag

23 Juni 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

DWD warnt vor extremer Hitze in Köln – bis zu 38 Grad

23 Juni 2026

Merz kündigt vollständige Umsetzung der Renten-Vorschläge an

23 Juni 2026

Gegen BVB: HSV vermietet Volksparkstadion an HEBC – Kritik

23 Juni 2026

Angst vor Rente: Eine Generation ist besonders besorgt

23 Juni 2026

Neueste Beiträge

Urlaub in Frankreich bei Multimilliardär

23 Juni 2026

A6 Richtung Heilbronn gesperrt: Bergung nach tödlichem Lkw-Unfall

23 Juni 2026

Brexit: Wofür würden die Briten bei einem neuen Referendum stimmen?

23 Juni 2026

Recent Posts

  • Cyberkriminelle nehmen im Namen des Premierministers portugiesische Bürger mit gefälschten Vertraulichkeitsvereinbarungen ins Visier
  • DWD warnt vor extremer Hitze in Köln – bis zu 38 Grad
  • Merz kündigt vollständige Umsetzung der Renten-Vorschläge an
  • Gegen BVB: HSV vermietet Volksparkstadion an HEBC – Kritik
  • Angst vor Rente: Eine Generation ist besonders besorgt

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.