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You are at:Home»Tech»Verbraucherschützer reichen Beschwerde gegen Temu ein
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Verbraucherschützer reichen Beschwerde gegen Temu ein

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Mai 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Verbraucherschützer reichen Beschwerde gegen Temu ein
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Mehrere Verbraucherschützer haben Beschwerde gegen den chinesischen Onlinehändler Temu eingereicht. Temu verstoße gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste.

Verbraucherschützer in mehreren europäischen Ländern haben Beschwerde gegen den chinesischen Onlinehändler Temu eingereicht. „Der Online-Marktplatz ist voll von manipulativen Techniken, die darauf abzielen, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, mehr auf der Plattform auszugeben“, erklärte die Chefin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, Monique Goyens. Temu verstoße damit gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste.

Kundinnen und Kunden werde etwa eine Reihe teurerer Versionen angezeigt, sobald sie ein bestimmtes Produkt angeklickt haben, erklärte Goyens. Wer sein Konto bei Temu löschen wolle, müsse einen „Hindernisparcours“ auf der Website durchlaufen. „Außerdem lässt Temu die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig im Unklaren darüber, von wem sie die Produkte kaufen“, fügte sie hinzu. Dadurch sei etwa nicht nachvollziehbar, ob ein Produkt den EU-Sicherheitsvorschriften entspreche.

Temu teilte mit, die Beschwerde von BEUC „sehr ernst“ zu nehmen und sie „sorgfältig“ zu prüfen. Als neues Unternehmen auf dem europäischen Markt habe es sich verpflichtet, sich an die „lokalen Gepflogenheiten“ anzupassen, erklärte eine Unternehmenssprecherin. „Wo wir Verbesserungsmöglichkeiten sehen, wollen wir gemeinsam daran arbeiten, unseren Service noch zu verfeinern und etwaige Mängel zu beheben.“

Möglicher Verstoß wird geprüft

Das Unternehmen verwies auch auf eine Unterlassungserklärung, die Temu vergangene Woche gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgegeben hatte. Dieser hatte das Unternehmen wegen „manipulativer Designs“ und falscher Umweltversprechen abgemahnt. Temu verpflichtete sich dann, Hinweise wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ nicht mehr anzuzeigen. Das gilt allerdings nicht in den anderen EU-Ländern.

Das hinter Temu stehende Unternehmen Pinduoduo hatte im März für das vorausgegangene Jahr nahezu eine Verdopplung seines Gewinns gemeldet. Die App lockt mit extremen Schnäppchen, steht aber immer wieder wegen schlechter Qualität, nicht erhaltener Sendungen und nicht zuletzt der katastrophalen Klima- und Umweltbilanz seiner Produkte in der Kritik.

Die zuständigen Behörden in den EU-Staaten sollen nun klären, ob Temu gegen das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) verstößt. Es verpflichtet Onlinehändler unter anderem dazu, Informationen über Anbieter und personalisierte Werbung auf ihren Plattformen offenzulegen. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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