Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Wer hat den FIFA-WM-Pokal gewonnen? Die Geschichte des Mailänder Bildhauers Silvio Gazzaniga

18 Juli 2026

Gewitter und Starkregen am Wochenende

18 Juli 2026

Amtszeitbegrenzung: Braucht Deutschland eine Macht-auf-Zeit-Regel?

18 Juli 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»„Veggie-Hühnchen“ darf nicht mehr so heißen
Finanzen

„Veggie-Hühnchen“ darf nicht mehr so heißen

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
„Veggie-Hühnchen“ darf nicht mehr so heißen
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Entscheidung aus Brüssel

Veggie-Hühnchen darf nicht mehr Veggie-Hühnchen heißen

Aktualisiert am 16.06.2026 – 17:12 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Veggie-Burger: Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. (Quelle: Doreen Hassek/haupstadtkueche.blogspot.com/dpa-tmn/dpa-bilder)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Ein „Veggie-Burger“-Namensverbot ist vom Tisch. Einige andere Namen sollen aber von Speisekarten in der EU verschwinden.

Vegetarische Produkte dürfen in der EU nach der Vorstellung des Europaparlaments künftig nicht mehr mit Begriffen wie „Speck“, „Hühnchen“ oder „Rippchen“ beworben werden. Mit 560 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten in Straßburg für einen Gesetzesvorschlag, der diese Regelungen vorsieht. Das entspricht einem Kompromiss, den Abgeordnete Anfang März mit Vertretern der EU-Staaten vereinbart hatten. Bevor die Regeln in Kraft treten, müssen die Mitgliedstaaten noch formell zustimmen.

Abgeordnete hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“, „Soja-Schnitzel“ oder „Veggie-Burger“ für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht. Konkret sollten demnach Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Dies wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet – und stieß auf viel Kritik, unter anderem aus Deutschland.

  • Entspannung am Golf: Ölpreise setzen Talfahrt fort
  • Nach Razzia: Vogelpark Niendorf meldet Insolvenz an

Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten, argumentierten sie.

Was nicht mehr auf der Speisekarte stehen darf

Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach dem Beschluss des Parlaments auch weiter grundsätzlich möglich sein. Tabu sind dann künftig aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke („Cuts“) beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Leber, Kotelett oder Speck. Sie dürfen auch nicht für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte verwendet werden. Fleisch wird in dem Text als „genießbare Teile von Tieren“ definiert.

Bundesernährungsminister Alois Rainer sah nach der Einigung im März Licht und Schatten. „Die Verbraucher sind schlau und mündig. Sie wissen längst, dass im Veggie-Schnitzel kein Fleisch ist“, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Rainer äußerte sich zugleich kritisch zur Liste mit Begriffen, die künftig Fleischprodukten vorbehalten sind. „Wir hätten uns gewünscht, dass diesbezüglich gar keine Neuregelung kommt“, sagte der Minister. Sie bedeute für die Branche unnötigen Mehraufwand.

Eigentlich sollte es bei dem EU-Vorhaben vor allem darum gehen, die Verhandlungsposition von Landwirten zu stärken. Schriftliche Verträge zwischen Erzeugern und Abnehmern sollen Pflicht werden, damit Produktionskosten berücksichtigt werden und es Verlässlichkeit gibt. Die Staaten müssen die Vorgaben nach der Bestätigung in nationales Recht umsetzen und können dabei auch Sektoren und Produkte ausnehmen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Wann Väter die Extra-Rentenpunkte bekommen

18 Juli 2026

Nvidia-Aktien stürzen ab – Apple wieder wertvollste Firma der Welt

17 Juli 2026

Rente mit 63: Voraussetzungen, Abschläge und Alternativen

17 Juli 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Gewitter und Starkregen am Wochenende

18 Juli 2026

Amtszeitbegrenzung: Braucht Deutschland eine Macht-auf-Zeit-Regel?

18 Juli 2026

Bellingham teilt emotionales Gedicht des England-Busfahrers

18 Juli 2026

TV-Journalist nimmt aus Versehen Ketamin-Überdosis

18 Juli 2026

Neueste Beiträge

Unwetter mit Hagel: Flugzeugnase verbeult

18 Juli 2026

Schiffbruch im Bodensee: Was die Unterwasserarchäologen überraschte

18 Juli 2026

Gemeinde warnt Urlauber – Reisetipp ab Hamburg

18 Juli 2026

Recent Posts

  • Wer hat den FIFA-WM-Pokal gewonnen? Die Geschichte des Mailänder Bildhauers Silvio Gazzaniga
  • Gewitter und Starkregen am Wochenende
  • Amtszeitbegrenzung: Braucht Deutschland eine Macht-auf-Zeit-Regel?
  • Bellingham teilt emotionales Gedicht des England-Busfahrers
  • TV-Journalist nimmt aus Versehen Ketamin-Überdosis

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.