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Urteil: München muss Diesel-Fahrverbot verschärfen

wochentlich.deBy wochentlich.de21 März 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Urteil: München muss Diesel-Fahrverbot verschärfen
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Trotz Überschreitung der Grenzwerte hat die Stadt München das Diesel-Fahrverbot bislang nicht verschärft. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof ein eindeutiges Urteil gesprochen.

Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München muss verschärft werden. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in München entschieden hat, sind auf zwei Hauptverkehrsstraßen schnellere Maßnahmen erforderlich. An beiden Straßen waren auch im vergangenen Jahr die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid überschritten worden.

Die Stadt München muss daher neue Regelungen einführen, die zu einer signifikanten Unterschreitung der Werte führen. Die Entscheidung, ob dafür eine zonale oder eine streckenbezogene Verschärfung des bereits bestehenden Fahrverbots für ältere Dieselfahrzeuge nötig ist, überließ der Senat dem Stadtrat. Gleichwohl gab der Senat dem Gremium als „Leitplanke“ mit, dass ein streckenbezogenes Fahrverbot für Euro 5 wohl kaum umzusetzen und vor allem zu kontrollieren sei.

2024-03-21 13:57:13.338 – 1711029433338

Klage von Deutscher Umwelthilfe und Verkehrsclub

Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter nur noch mit einigen Ausnahmen – etwa für Anwohner und Lieferverkehr – auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses Bereichs fahren. Ursprünglich war geplant, das Dieselfahrverbot ab Oktober 2023 auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 auszuweiten. Ab April 2024 sollten dann auch alle allgemeinen Ausnahmen entfallen. Der Stadtrat hatte diese Pläne jedoch vorerst bis Mai ausgesetzt und die geplante dritte Stufe der Verschärfung Ende Juli vergangenen Jahres gänzlich aufgehoben.

Das sah die dritte Maßnahmenstufe ursprünglich vor

Das in Stufe 2 eingeführte Diesel-Fahrverbot in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone sollte weiterhin für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5/V und schlechter bestehen bleiben. Die über die Beschilderung geregelten generellen Ausnahmen für Lieferverkehr und Anwohner sollten entfallen. Weitere Ausnahmen, zum Beispiel für Handwerker, Schichtdienstleistende, Menschen mit Behinderung und pflegerische Dienste, sollten unbefristet bestehen bleiben.

Gegen diese Entscheidung hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland geklagt. Mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs müssen nun schnellere Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Werte ergriffen werden.

Grüne: „Die CSU hat uns das eingebrockt“

Am Donnerstag äußerten sich auch Vertreter der Stadtratsfraktionen zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Die Grünen, die in gemeinsam mit der SPD/Volt-Fraktion die Regierung bilden, geben dem Freistaat die Schuld. „Die CSU hat uns das eingebrockt“, sagt Florian Siekmann, Vorsitzender der Münchner Grünen, „die Staatsregierung hat das Thema jahrelang aktiv verschwiegen und bis zum Rechtsbruch verschleppt“. Nun gehe es darum, „unsere gemeinsame Luft“ zu verbessern, statt Autofahrende gegen Menschen ohne Auto auszuspielen.

Die SPD/Volt-Fraktion würde der Stadt härtere Fahrverbote am liebsten ersparen. „Leider zwingt das Urteil uns nun zu weiteren Maßnahmen“, sagt Fraktionsvorsitzende Anne Hübner. Diese sollen sich allerdings auf das Nötigste beschränken. „Autofahrer überall auszusperren, obwohl nur an zwei Messstellen Grenzwerte überschritten werden, halten wir für unverhältnismäßig.“ Am bestehenden Ausnahmekonzept unter anderem für Anwohner, Lieferverkehr und Schichtdienstarbeitende wolle die Fraktion festhalten.

CSU und Freie Wähler wollen Urteil prüfen lassen

Die Stadtratsfraktion der CSU und Freien Wähler will die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben dazu auffordern, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und die mögliche Einlegung von Rechtsmitteln prüfen zu lassen. „Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Auswirkungen für die Münchner Dieselfahrer möglichst gering ausfallen“, sagte Pressesprecherin Ann-Kathrin Gerke.

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