Strengere Regeln statt Abschaffung?
Union-Idee zur „Rente mit 63“ träfe vor allem eine Gruppe
Aktualisiert am 06.11.2026 – 12:36 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Union erwägt, bei der abschlagsfreien Frührente Kinder- und Pflegezeiten nicht mehr mitzuzählen. Eine Analyse des DIW offenbart eine ungerechte Folge.
Abschaffen, unverändert beibehalten oder strenger regeln? Was aus der sogenannten Rente mit 63 wird, ist weiterhin ungeklärt. Eine Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), über die der „Spiegel“ berichtet, zeigt allerdings, wen die Kompromissvariante, also die strengeren Regeln für die Beantragung, besonders hart treffen würde: Frauen. Der Vorschlag aus der Union könnte demnach jeder zweiten Frau, die heute früher in Rente geht, diesen Weg versperren.
Koalition steckt bei der Rentenreform fest
Eigentlich schien die Sache geklärt. Im Sommer hatten sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die damalige SPD-Chefin Bärbel Bas darauf verständigt, die Vorschläge der Alterssicherungskommission vollständig umzusetzen. Dazu gehört auch, die Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen, wie die „Rente mit 63“ offiziell heißt. Mit ihr kann man nach 45 Versicherungsjahren und ab einem bestimmten Alter ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen.
Inzwischen ist der Widerstand groß. Die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten um Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer fordern, die abschlagsfreie Frührente zu erhalten. Unterstützung bekommen sie von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Auch eine große Mehrheit der Bevölkerung lehnt die Abschaffung ab.
Nur noch Arbeitsjahre sollen zählen
In der Union wird deshalb ein Kompromiss diskutiert: Die Frührente bleibt, die Voraussetzungen werden aber strenger. Unionsfraktionschef Thorsten Frei sprach sich im Oktober in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ dafür aus, künftig nur noch Arbeitsjahre anzuerkennen. Gemeint ist damit: Jahre der Erwerbsarbeit. Bisher zählen auch Zeiten der Sorgearbeit für Kindererziehung, Pflege von Angehörigen sowie Zeiten mit Arbeitslosengeld I zu den 45 Jahren.
Was das bedeuten würde, hat ein DIW-Team untersucht. Die Forscher werteten den Geburtsjahrgang 1958 aus. Alle Menschen dieses Jahrgangs hatten bis Ende 2024 die Regelaltersgrenze von 66 Jahren erreicht. Wer 45 Versicherungsjahre zusammenbekam, konnte schon mit 64 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
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Frührente: Kinderzeiten für Frauen essenziell
Rund 30 Prozent des Jahrgangs nutzten diese Möglichkeit, darunter 153.470 Männer und 123.658 Frauen. Die Zahlen liegen also nicht weit auseinander. Wie die 45 Jahre zustande kamen, unterscheidet sich aber deutlich:
- Kinderzeiten machten 83,6 Prozent der Frauen geltend, aber nur 1,6 Prozent der Männer.
- Pflegezeiten hatten 17,9 Prozent der Frauen, aber nur 2,6 Prozent der Männer.
DIW-Ökonom Niklas Döhler sagte dazu dem „Spiegel“: „Für die Betroffenen fallen diese Zeiten erheblich ins Gewicht: Kinderzeiten umfassen im Schnitt fast 14 Jahre und damit knapp ein Drittel der geforderten Wartezeit von 45 Jahren, Pflegezeiten rund dreieinhalb Jahre.“
Jede zweite Frührentnerin würde ihren Anspruch verlieren
Würden Kinder- und Pflegezeiten nicht mehr angerechnet, hätten insgesamt 23,5 Prozent der heutigen Frührentner des Jahrgangs 1958 keinen Anspruch gehabt. Bei den Frauen wären es 52,1 Prozent gewesen, bei den Männern nur 0,5 Prozent. Eine solche Verschärfung werfe deshalb „erhebliche geschlechterspezifische Verteilungsfragen auf“, warnte Döhler.
